Der nun vorliegende Entwurf ist das Ergebnis eines längeren Abstimmungsprozesses. Zunächst war ein Vorentwurf mit einem 10m breiten Gewässerrandstreifen vorgesehen. Aufgrund der schwierigen Abgrenzbarkeit wurde im überarbeiteten Vorentwurf auf die zeichnerische Darstellung des Streifens verzichtet. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung wurden insbesondere von den Fachbehörden beim Wetteraukreis (Untere Naturschutzbehörde und Untere Wasserbehörde) entsprechende Einwände formuliert. Zudem hat sich die Gesetzesgrundlage (Hessisches Wassergesetz) seit dem 06.06.2018 geändert. Dieses sieht nun einen 10m breiten Gewässerrandstreifen im Außenbereich und einen 5m breiten Gewässerrandstreifen im Innenbereich vor. Diese Vorgaben wurden übernommen und als Bezugslinie eine Mittellinie des Gewässerverlaufs eingemessen. Diese Änderung war der wesentlich zu bearbeitende Sachverhalt aus der frühzeitigen Beteiligung, so Herr Heinzel.

 

Im Zuge der Diskussion wurde insb. von Seiten der SPD und der Grünen die hohe Wertigkeit der zusätzlich überplanten Flächen angesprochen. Auf die entsprechende Stellungnahme des RP wird verwiesen. Herr Rahn argumentiert mit der Feststellung der Abwägung, dass die Gesamtgröße der Ergänzungsfläche deutlich unter der Raumbedeutsamkeit liegt. Zudem wird die Hochwasser- und Grundwassersituation als sensibel angesprochen.

 

Eine fehlende Unterlage wird zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung nachgereicht, so Herr Heinzel.

 

Der Beschluss wird zu den Unterpunkten gefasst. Es wird zusätzlich beschlossen, die Begrenzung von Terrassenüberdachungen auf eine Maximalgröße von 12m² zu streichen.