Sitzung: 31.10.2018 Seniorenbeirat
Bürgermeister Rahn weist zunächst darauf hin, dass es neben dem rollstuhlgerechten Seniorenbus für Karbener Vereine und Organisationen auch noch die zweite Möglichkeit gibt, sich den sog. „JUKUZ“-Bus auszuleihen. In diesem Fall kann ein Vereinsmitglied den Bus selbst fahren und es fallen lediglich 0,35 €/gefahrenem km an Unkosten an.
Frau Schubert erläutert die Vorgehensweise beim Ausleihen des Seniorenbusses.
Vor dem Hintergrund, dass dieses Fahrzeug wegen der Hebebühne für Rollstühle und auch für die Sicherung der Rollstühle nur von Personen gefahren werden darf, die eine besondere Einweisung erhalten haben, kann es nur dann von Vereinen genutzt werden, wenn ein Fahrer/eine Fahrerin von Herz und Hand die jeweilige Fahrt übernimmt.
Für die Nutzung des Fahrzeugs sind an die Stadt Karben 0,35 €/gefahrenem km
und an Herz und Hand eine Aufwandentschädigung i. H. v. 16,50 €/Stunde zu entrichten.
Die Vorgehensweise ist wie folgt:
- Reservierung/Terminanfrage an Herz und Hand
- Herz und Hand informiert die Stadt Karben über die vereinbarte Fahrt
- nach der Fahrt informiert Herz und Hand die Stadt Karben über die zurückgelegten Kilometer
- Die Stadt Karben übersendet dem Verein die Rechnung über die zurückgelegten Kilometer.
Frau Jaedike stellt die Frage, ob auch Einzelpersonen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, den Seniorenbus nutzen können oder ob dies nur Mitgliedern von Herz und Hand möglich ist. Herr von Treichel teilt hierzu mit, dass es sich um ein Fahrzeug der Stadt Karben handelt und daher allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht.
Es gibt bereits Überlegungen, einen Transportservice für Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, zum S-Bahnhaltepunkt Okarben anzubieten, da dieser bis auf den Einstieg in die S-Bahn schon weitestgehend Rollstuhlgerecht ist.
Frau Schubert ergänzt, dass die Stadt Karben und Herz und Hand mit diesem Angebot nicht in Konkurrenz zu gewerblichen Unternehmen im Bereich Personenbeförderung treten darf. Daher muss zunächst ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden, bevor damit an die Öffentlichkeit gegangen werden kann. In dieses Konzept sollte auch die Frage nach Fahrten für Einzelpersonen aufgenommen werden.