Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Wie im Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur beraten und beschlossen

 

wird der

§15 (7) auf Anregung des JSK ergänzt, nach folgendem Vorschlag:

 

„Werden die Gebühren 3 Monate nicht ordnungsgemäß gezahlt, wird die Betreuungszeit zunächst auf das jeweilige Basismodul (U3, Kindergarten, Hort) reduziert. Erfolgt keine Zahlung erlischt  das Anrecht auf den bisher eingenommenen  U3- oder Hortplatz. Aufgrund der Neuregelung im §32c HKJGB bleibt das Anrecht auf einen kostenfreien Kindergartenplatz im Basismodul erhalten (siehe auch §14).“

 

ergänzt.

 

Die Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben wird mit den vorgenannten Änderungen zum 01.01.2019 beschlossen.

 

(Stv. Heidelbach ist während der Beschlussfassung nicht anwesend),