Sitzung: 07.12.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung
Vorlage: FB 4/271/2018
Wie im Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur beraten und beschlossen
wird der
§15 (7) auf Anregung des JSK ergänzt, nach folgendem Vorschlag:
„Werden die Gebühren 3 Monate nicht ordnungsgemäß gezahlt,
wird die Betreuungszeit zunächst auf das jeweilige Basismodul (U3,
Kindergarten, Hort) reduziert. Erfolgt keine Zahlung erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen U3- oder Hortplatz. Aufgrund der Neuregelung im §32c HKJGB bleibt das Anrecht auf
einen kostenfreien Kindergartenplatz im Basismodul erhalten (siehe auch §14).“
ergänzt.
Die Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben wird mit den vorgenannten Änderungen zum 01.01.2019 beschlossen.
(Stv. Heidelbach ist während der Beschlussfassung nicht anwesend),