Sitzung: 04.12.2018 Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 4/271/2018
Frau Herrmann erläutert die Veränderungen in der Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten. Die Präsentation befindet sich im Anhang (Anlage 3).
§15 (7) wird auf Anregung des JSK ergänzt, nach folgendem Vorschlag:
„Werden die Gebühren 3 Monate nicht ordnungsgemäß gezahlt,
wird die Betreuungszeit zunächst auf das jeweilige Basismodul (U3,
Kindergarten, Hort) reduziert. Erfolgt keine Zahlung erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen U3- oder Hortplatz. Aufgrund der Neuregelung im §32c HKJGB bleibt das Anrecht auf
einen kostenfreien Kindergartenplatz im Basismodul erhalten (siehe auch §14).“
Es wird einstimmig empfohlen der überarbeiteten „Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten“ zuzustimmen, mit Abänderung des §15 (7).