Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Herrmann erläutert die Veränderungen in  der Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten. Die Präsentation befindet sich im Anhang (Anlage 3).

 

§15 (7) wird auf Anregung des JSK ergänzt, nach folgendem Vorschlag:

 

„Werden die Gebühren 3 Monate nicht ordnungsgemäß gezahlt, wird die Betreuungszeit zunächst auf das jeweilige Basismodul (U3, Kindergarten, Hort) reduziert. Erfolgt keine Zahlung erlischt  das Anrecht auf den bisher eingenommenen  U3- oder Hortplatz. Aufgrund der Neuregelung im §32c HKJGB bleibt das Anrecht auf einen kostenfreien Kindergartenplatz im Basismodul erhalten (siehe auch §14).“

 

Es wird einstimmig empfohlen der überarbeiteten „Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten“ zuzustimmen, mit Abänderung des §15 (7).