Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 8, Enthaltungen: 6

Vorbehaltlich der Beratungen im Ortsbeirat Burg-Gräfenrode wird folgender Beschluss gefasst:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 09.11.2018) zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 238 „Ilbenstädter Straße“, (Busbetriebshof, 1. Änderung) und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.

(Stv. Heidelbach ist während der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 238 „Ilbenstädter Straße“ (= 1 Änderung Bebauungsplan Nr. 182 „Busbetriebshof“) in der Gemarkung Burg-Gräfenrode.

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,41 ha am nördlichen Ortsausgang des Stadtteils Burg-Gräfenrode, unmittelbar östlich an der Ilbenstädter Straße (Landesstraße L 3351), im Süden des bislang rechtskräftigen Bebauungsplanes sowie unmittelbar nördlich des 10 m breiten Lärmschutzwalles bzw. des Gehölzstreifens:

 

Beginnend an der Ilbenstädter Straße verläuft der vorgeschlagene Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung am Nordrand des Lärmschutzwalles/ Gehölzstreifens entlang ca. 102 m nach Osten, knickt dann auf einer Länge von rd. 50 m entlang der Wegeparzelle 212 nach Norden ab, verläuft ca. 26 m Richtung Westen, um dann wiederum nach Süden abzuknicken (ca. 18 m). Dann verläuft der Geltungsbereich wiederum ca. 74 nach Westen zur Ilenbenstädter Straße (bzw. dem zu errichtenden Radweg) und schließt, über eine Strecke von knapp 40 m nach Süden abknickend, wieder am Ausgangpunkt an.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung umfasst damit die Flurstücke 246/1, 246/2, 247/2 und 247/1 (teilweise) in der Flur 1 der Gemarkung Burg-Gräfenrode und wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes dient innerhalb des gesamten Siedlungsbereiches von Burg-Gräfenrode der Anpassung und Fortentwicklung der bisherigen Bebauungsplaninhalte und einer Nachverdichtung im südöstlichen Bereich. Da die Anwendungsvoraussetzungen insgesamt gegeben sind, wird der Bebauungsplan (1. Änderung) als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

 

(Stv. Heidelbach ist während der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.)