Vorbehaltlich der Beratungen im Ortsbeirat Burg-Gräfenrode wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 238 „Ilbenstädter Straße“, („Busbetriebshof, 1. Änderung“) Gemarkung Burg Gräfenrode mit Begründung und Anlagen, zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

(Stv. Heidelbach ist während der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.)