Zu diesem Bebauungsplan kann in diesem Sitzungslauf kein Beschluss erfolgen, da die Unterlagen unvollständig sind.

 

Aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde insbesondere Handlungsbedarf im Bereich des Schallschutzes gesehen. Die Kleingartenanlage erfährt einen ähnlichen Schutzanspruch wie eine Wohnbebauung. Zum Umgang mit dieser Nachbarschaft wurden Schallemissonsprognosen notwendig, deren Ergebnisse nicht fristgerecht vorgelegt wurden. Ohne diese Ergebnisse können die entsprechenden Einwände verschiedener Behörden nicht abgearbeitet werden.

 

Darüber hinaus wurden insbesondere Anpassungen zum Umweltschutz (Verbreiterung der Eingrünung im Norden des Plangebiets) und zum Hochwasserschutz (nachrichtliche Übernahme der Überschwemmungsgebiete) vorgenommen. Auch das Thema der Ver- und Entsorgung wurden vertiefend behandelt.

 

Die vorgesehenen Nutzungen neben der Erweiterung des Funktionsgebäudes um eine Petanque-Halle und weitere Petanqueflächen wurden auch Nachfrage hin von Frau Hilker vorgestellt.

 

Die neue Zeitschiene sieht vor, dass ein Baurecht im Frühjahr 2019 möglich werden kann.