Sitzung: 15.02.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: beschlossen mit Änderung
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: E 1/088/2018
Aus dem im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Änderungsantrag der SPD wird der 2. Satz gestrichen.
Somit ergibt sich folgende Änderung:
Der Magistrat wird beauftragt die Gebührenordnung für das Hallenbad so anzupassen, dass Kinder bis zum Ende des 5ten Lebensjahres von dem Eintrittsgeld für das Hallenbad befreit sind.
Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung, die so geänderte Gebührenordnung für das Hallenfreizeitbad zum 01.04.2019.