Beschluss: beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Aus dem im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Änderungsantrag der SPD wird der 2. Satz gestrichen.

 

Somit ergibt sich folgende Änderung:

Der Magistrat wird beauftragt die Gebührenordnung für das Hallenbad so anzupassen, dass Kinder bis zum Ende des 5ten Lebensjahres von dem Eintrittsgeld für das Hallenbad befreit sind.

 

Wie vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung, die so geänderte Gebührenordnung für das Hallenfreizeitbad zum 01.04.2019.