Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 11

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zur Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung:

 

§ 9 (Anträge) Punkt 5 wird wie folgt um einen weiteren Satz ergänzt:

Anträge, die im jeweiligen Ausschuss nicht zur Abstimmung gestellt worden sind, werden in der folgenden Stvv nicht behandelt, sondern auf die TO der nächsten Sitzung des jeweiligen Ausschusses wiederaufgenommen und nach erfolgter Abstimmung in der dann folgenden Stvv behandelt.