Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorausschicken möchten wir die Aussage von hessenmobil. Demnach sind auf der Landesstraße durch Rendel lt. Verkehrsdaten 2015 im Tagesschnitt 188 LKW/Fahrzeuge über 3,5 to. Registriert worden. Hiervon entfielen 70 Fahrzeuge auf den Linienbusse.

Von den verbleibenden 118 LKW über 3,5 to. ist noch ein kleiner Anteil dem „Anliegerverkehr“ zuzurechnen.

Demzufolge werden die Aktivitäten der Stadt bzgl. eines LKW Durchfahrtsverbotes von den zuständigen Verkehrsbehörden nicht unkritisch bewertet.

 

Gemäß diverser Beschlüsse der StVV steht der Magistrat unverändert und  weiterhin mit den zuständigen in Kontakt, um Möglichkeiten, bspw. LKW Verbot zu den Nachstunden etc., zu prüfen und möglichst umzusetzen.

 

 

Frage 1:

Wie ist der aktuelle Stand des LKW Fahrverbotes für Klein-Karben?

 

Antwort zu Frage 1:

Mit Schreiben vom 14. März 2018 haben wir beim Wetteraukreis ein Lkw-Durchfahrtsverbot für die L3205 in Klein-Karben und Rendel beantragt.

 

Am 17. Oktober fand dazu ein Abstimmungsgespräch mit den zuständigen Verkehrsbehörden statt.

 

Gemäß Hessisches Straßengesetz (HStrG) gibt es für klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes-, Kreisstraßen) kein Ausschluss von Benutzern (Verkehrsarten).

Auf Grundlage der Lärmschutz-Richtlinien-StV kann aber im Einvernehmen mit den Verkehrsbehörden geprüft werden, ob Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet werden können.

Seitens der Verkehrsbehörden ist zunächst eine Lärmberechnung auf der Grundlage erhobener Verkehrsdaten durchzuführen. Dabei ist durch Befragung auch der Anteil des Lkw-Lieferverkehrs zu erfassen, der frei von möglichen Verkehrsbeschränkungen wäre. Aus den Daten wird dann der Lärm-Beurteilungspegel auf der Grundlage der „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90) ermittelt.

 

Zu klären ist dann, ob mit dem Beurteilungspegel die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinie-StV überschritten werden. Hier liegen die Richtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete bei 72 dB(A) am Tag und 62 dB(A) in der Nacht.

 

Werden diese Richtwerte überschritten, ist im nächsten Schritt ist zu klären, mit welchen Maßnahmen die Richtwerte eingehalten werden können:

-     Passive Lärmschutzmaßnahmen am Haus

-     Tempo 30 in der Nacht

-     Tempo 30 ganztags

-     Lkw-Verbot nachts

-     Lkw-Verbot ganztags

 

Maßgeblich für die Berechnung des Beurteilungspegels und die Bestimmung des Immissionsortes ist die „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-90). Örtliche Schallmessungen können dabei nicht berücksichtigt werden.

Frage 2:

Wird in diesem Zusammenhang auch für Rendel ein LKW-Fahrverbot mit beantragt?

 

 

Antwort zu Frage 2:

Ja - Ein isoliertes LKW Durchfahrtsverbot nur für Klein Karben macht keinen Sinn, denn ohne die Durchfahrt durch Klein Karben wäre faktisch für Rendel ohnehin ein Durchfahrtsverbot verbunden.

 

 

Frage 3:

Wie würde die alternative Route für die LKWs aussehen?

 

Antwort zu Frage 3:

Verkehrsverbote kommen nur in Betracht, wenn die besondere Verkehrsfunktion der jeweiligen Straße und die Verkehrsbedürfnisse dies zulassen, für die ausgeschlossenen Verkehrsarten – hier Lkw – eine zumutbare und geeignete Umleitungsstrecke vorhanden ist und eine Verlagerung des Straßenverkehrslärms in andere schutzwürdige Gebiete (Wohngebiete) nicht zu befürchten ist.

 

Unserer Auffassung nach besteht für den Lkw-Durchfahrtsverkehr zwischen dem Gewerbegebiet Karben und der Anschlussstelle zur A 66 eine anbaufreie Umleitungsstrecke über B 3 / Nordumgehung Groß-Karben / K246 und B 45 zur AS Hanau sowie von/nach Frankfurt-Ost über B 3 und A 661.

Diese Umleitungsstrecke setzt eine Durchfahrtsbegrenzung für Lkw voraus, die zunächst – wie unter 1.) beschrieben – erst noch entschieden werden muss.

 

 

Frage 4

Welche Maßnahmen zur Regulierung des Schwerlastverkehrs sind für die Durchfahrtsstrecke Dorfelder Straße in Rendel im Rahmen der anstehenden Straßensanierung geplant?

 

Antwort zu Frage 4:

Im Rahmen der Straßensanierung der Dorfelder Straße werden – wie bei der OD Klein-Karben auch – großräumige Umfahrtsbeschilderungen gestellt.

 

Zur Überwachung werden dann auch Kontrollen stattfinden..