Sitzung: 15.02.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 7/368/2019
Vorausgeschickt werden muss:
Seit längerem bekommt die Stadt Karben deutlich weniger Flüchtlinge
zugewiesen. Dies hat es uns ermöglicht Ende 2018 die erste
Flüchtlingsunterkunft zu schließen und den Mietvertrag zu beendigen. Die dort
noch untergebrachten Flüchtlinge wurden auf die übrigen Unterkünfte verteilt.
Dies hat aber zur Folge, dass die verbliebenen
Gemeinschafts-Unterkünften der Stadt Karben derzeit keine ausreichenden Plätze
für die Unterbringung der noch in der Halle wohnenden ca. 20 Personen bieten.
Zumal bei der Belegung der Zimmer immer versucht wird zu
berücksichtigen, dass Personen mit gleicher Nationalität, Sprache, Religionszugehörigkeit
zusammen untergebracht werden. Weiter ist bei der Belegung der Zimmer zu
berücksichtigen, dass in einigen Unterkünften vorrangig Familien oder
alleinerziehende Frauen wohnen und die Unterbringung alleinstehender Männer in
diesen Unterkünften zu Problemen führen würde.
Um bei der Vergabe der Ein- bzw. Zweibettzimmer möglichst sachgerechte,
faire und nachvollziehbare Entscheidungen treffen zu können, wurden als
Kriterien u. a. festgelegt, das Vorliegen eines Ausbildungs- oder Vollzeitarbeitsvertrages
bzw. der Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an z. B. Integrations- oder
Sprachkursen.
Mittlerweile wurden alle Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte, darunter
natürlich auch die Bewohner der Halle, angeschrieben und gebeten, entsprechende
Nachweise vorzulegen.
Fragen 1a und 1b::
Wie viele Personen sind derzeit in der Halle
untergebracht?
Wie ist die Aufteilung auf die Zimmer?
Antwort zu Fragen 1:
20 (Stand: 07.02.2019) bei einer maximal
möglichen Belegung von 29 Personen
Von diesen 20
Personen sollen drei Personen in Kürze in ein 3 Personenzimmer umziehen –
sobald diese drei Personen die Nachweise bzgl. Arbeits- / Ausbildungsverträge
vorgelegt haben
Es gibt 3 Fünfbett-Zimmer, 2
Sechsbett-Zimmer und 1 Zweibettzimmer
Bei der Belegung der Zimmer wird versucht,
jeweils nur Personen der gleichen Nationalität zusammen unterzubringen, daher
ergibt sich folgende Belegung:
1. Sechsbett-Zimmer: 4
Afghanen
2. Sechsbett-Zimmer: 6
Afghanen, von denen 3 Personen wegen
Ausbildung
oder Vollzeitarbeitsplatz für einen Um-
zug
in eine 3-Personenzimmer in einer anderen
Unterkunft
vorgesehen sind, sobald die Arbeits-
bzw.
Ausbildungsverträge vorgelegt wurden.
Die
Personen sind bereits darüber informiert
1. Fünfbett-Zimmer: 4
Afghanen
2. Fünfbett-Zimmer: 3
Afghanen
3. Fünfbett-Zimmer: 2
Iraker
Zweibett-Zimmer: 1
Iraker
Frage 2:
Wie viele dieser Personen haben ein
Bleiberecht?
Antwort zu Frage 2:
Von den o. g. 20 Personen hat derzeit eine Person ein Bleiberecht
Frage 3:
Wie viele dieser Personen haben einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz?
Mündlich wurde uns
mitgeteilt, dass ca. die Hälfte der o.
g. Personen einer Ausbildung bzw. Arbeit nachgehen.
Antwort zu Frage 3:
Wie bereits oben
ausgeführt liegen bzw. sollen in Kürze für drei Personen entsprechende
Nachweise vorliegen, so dass dann ein Umzug geplant ist.
Frage 4
Welche Pläne bestehen langfristig für die Nutzung der Halle?
Antwort zu Frage 4:
Es ist beabsichtigt, Bewohner, die einen Ausbildungsvertrag vorlegen
bzw. die tatsächlich nachweisbar eine Ausbildung machen, sowie Personen mit
einem Arbeitsvertrag so schnell wie möglich in andere Unterkünfte bzw. in
Zimmer im Hauptgebäude der Unterkunft Am Spitzacker 10 zu verlegen.
Wie bereits oben ausgeführt werden nach dem geplanten Umzug von drei
Personen noch 17 Personen in den Mehrbettzimmern verbleiben, wobei diese (s.o.)
für eine max. Belegung von 29 Personen ausgelegt sind.
Mittelfristig sollen die Zimmer in der Halle nur noch für Notfälle (kurzfristiger Familiennachzug) als Übergangslösung genutzt werden.