Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorausgeschickt werden muss:

Seit längerem bekommt die Stadt Karben deutlich weniger Flüchtlinge zugewiesen. Dies hat es uns ermöglicht Ende 2018 die erste Flüchtlingsunterkunft zu schließen und den Mietvertrag zu beendigen. Die dort noch untergebrachten Flüchtlinge wurden auf die übrigen Unterkünfte verteilt.

Dies hat aber zur Folge, dass die verbliebenen Gemeinschafts-Unterkünften der Stadt Karben derzeit keine ausreichenden Plätze für die Unterbringung der noch in der Halle wohnenden ca. 20 Personen bieten.

Zumal bei der Belegung der Zimmer immer versucht wird zu berücksichtigen, dass Personen mit gleicher Nationalität, Sprache, Religionszugehörigkeit zusammen untergebracht werden. Weiter ist bei der Belegung der Zimmer zu berücksichtigen, dass in einigen Unterkünften vorrangig Familien oder alleinerziehende Frauen wohnen und die Unterbringung alleinstehender Männer in diesen Unterkünften zu Problemen führen würde.

Um bei der Vergabe der Ein- bzw. Zweibettzimmer möglichst sachgerechte, faire und nachvollziehbare Entscheidungen treffen zu können, wurden als Kriterien u. a. festgelegt, das Vorliegen eines Ausbildungs- oder Vollzeitarbeitsvertrages bzw. der Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an z. B. Integrations- oder Sprachkursen.

Mittlerweile wurden alle Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte, darunter natürlich auch die Bewohner der Halle, angeschrieben und gebeten, entsprechende Nachweise vorzulegen.

 

Fragen 1a und 1b::

Wie viele Personen sind derzeit in der Halle untergebracht?

Wie ist die Aufteilung auf die Zimmer?

 

 

Antwort zu Fragen 1:

 20 (Stand: 07.02.2019) bei einer maximal möglichen Belegung von 29 Personen

Von diesen 20 Personen sollen drei Personen in Kürze in ein 3 Personenzimmer umziehen – sobald diese drei Personen die Nachweise bzgl. Arbeits- / Ausbildungsverträge vorgelegt haben

 

Es gibt 3 Fünfbett-Zimmer, 2 Sechsbett-Zimmer und 1 Zweibettzimmer

Bei der Belegung der Zimmer wird versucht, jeweils nur Personen der gleichen Nationalität zusammen unterzubringen, daher ergibt sich folgende Belegung:

1. Sechsbett-Zimmer:                                             4 Afghanen
2. Sechsbett-Zimmer:                                             6 Afghanen, von denen 3 Personen wegen
                                                                                        Ausbildung oder Vollzeitarbeitsplatz für einen Um-
                                                                                        zug in eine 3-Personenzimmer in einer anderen
                                                                                        Unterkunft vorgesehen sind, sobald die Arbeits-
                                                                                        bzw. Ausbildungsverträge vorgelegt wurden.
                                                                                        Die Personen sind bereits darüber informiert
1. Fünfbett-Zimmer:                                               4 Afghanen
2. Fünfbett-Zimmer:                                               3 Afghanen
3. Fünfbett-Zimmer:                                               2 Iraker

   Zweibett-Zimmer:                                                1 Iraker

 

Frage 2:

Wie viele dieser Personen haben ein Bleiberecht?

 

Antwort zu Frage 2:

Von den o. g. 20 Personen hat derzeit eine Person ein Bleiberecht

 

 

Frage 3:

Wie viele dieser Personen haben einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz?

Mündlich wurde uns mitgeteilt, dass ca. die Hälfte  der o. g. Personen einer Ausbildung bzw. Arbeit nachgehen.

 

Antwort zu Frage 3:

Wie bereits oben ausgeführt liegen bzw. sollen in Kürze für drei Personen entsprechende Nachweise vorliegen, so dass dann ein Umzug geplant ist.

 

 

Frage 4

Welche Pläne bestehen langfristig für die Nutzung der Halle?

 

Antwort zu Frage 4:

Es ist beabsichtigt, Bewohner, die einen Ausbildungsvertrag vorlegen bzw. die tatsächlich nachweisbar eine Ausbildung machen, sowie Personen mit einem Arbeitsvertrag so schnell wie möglich in andere Unterkünfte bzw. in Zimmer im Hauptgebäude der Unterkunft Am Spitzacker 10 zu verlegen.

Wie bereits oben ausgeführt werden nach dem geplanten Umzug von drei Personen noch 17 Personen in den Mehrbettzimmern verbleiben, wobei diese (s.o.) für eine max. Belegung von 29 Personen ausgelegt sind.

 

Mittelfristig sollen die Zimmer in der Halle nur noch für Notfälle (kurzfristiger Familiennachzug) als Übergangslösung genutzt werden.