Beschluss: beschlossen mit Änderung

Stv. Bender beantragt, als vorschlagsberechtigte Personen, wie bisher auch, die Kirchenvorstände (bzw. Vorstände religiöser Vereinigungen) in § 4 und § 5 wieder aufzunehmen. Dabei ist eine Formulierung zu wählen, die eine religiöse Ungleichbehandlung ausschließt.

 

Dem wird allgemein zugestimmt.

 

Stv. Schwellnus beantragt, Parteien als vorschlagsberechtigte Institutionen zu streichen.

 

Dem wird allgemein nicht zugestimmt.

 

Es wird eine redaktionelle Änderung festgestellt: in § 5 Absatz 2 muss „Ehrenbrief der Stadt Karben“ in „Peter-Geibel-Medaille“ geändert werden.

 

Über die um „Kirchenvorstände“ (mit neutraler Formulierung) ergänzte und in § 5 redaktionell geänderte Vorlage wird abgestimmt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die geänderte Satzung über die Ehrung verdienter Personen, Institutionen und Vereine zu beschließen.

 

Abstimmungs-Ergebnis: einstimmig dafür