Beschluss: beschlossen mit Änderung

Bürgermeister Rahn bringt eine Ergänzung  der Verwaltung ein, die im Zuge der Arbeiten übersehen wurde.

 

So sollen die bisherigen Absätze 3 und 4 unverändert als neue Absätze 4 und 5 aufgenommen werden:

 

(4)          Die Gebühr für die Annahme von PKW- und Motorradreifen erfolgt pro Stück.

                Hierfür wird eine Gebühr von 3,50 € je Stück erhoben.

 

(5)          Für die unter § 1 Absatz II. a) bis j) genannten Abfälle wird keine Gebühr erhoben.

 

Um mit den übrigen Betreiber-Kommunen einen gleichen Änderungstermin zu haben, soll das In-Kraft-Treten auf den 01.04.2019 verschoben werden.

 

Über den so geänderten Nachtrag wird abgestimmt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den geänderten Nachtrag zur Satzung über die Benutzung des Recyclinghofes und die Erhebung von Gebühren (Recyclinghofsatzung) zu beschließen.

 

Abstimmungs-Ergebnis: 6 dafür, 3 dagegen – somit zugestimmt