Sitzung: 07.11.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: beschlossen mit Änderung
Vorlage: FB 5/346/2014
Stv. Schäfer
(GRÜNE) bringt folgenden Ergänzungsantrag ein:
Der Magistrat
wird beauftragt, bei der Erstellung des Bebauungsplans Nr. 205 „Waldhohl“ die
folgenden Themenfelder zu prüfen und unter Kosten- und Nutzengesichtspunkten
abzuwägen:
·
Die
Einrichtung einer Nah- oder Fernwärmeversorgung sowie weitere mögliche
Varianten einer zentralen Versorgung des Plangebiets mit Wärme
·
Optimierung
der Bebauung zur maximalen Ausnutzung der Sonneneinstrahlung
·
Optimale
Nutzung Erneuerbarer Energien im Planungsgebiet
·
Bevorzugte
Bebauung mit Passiv- oder „Plus-Energie-Häusern“ unter Einbeziehung
existierender Fördermöglichkeiten
Die Abwägung
ist der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
Abst.-Erg.:
31 dafür, 1 dagegen, 0 Enthaltungen
(Stv.
Gauterin(CDU) ist während der Abstimmung
nicht anwesend.)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 205 „Waldhohl“ in der Gemarkung Groß-Karben gem.
§ 2 (1) BauGB.
Das Baugebiet
liegt am nordöstlichen Ortsrand von Groß-Karben zwischen Heldenberger Straße
und Kurt-Schumacher-Schule bzw. Sportplatzgelände.
Der
Geltungsbereich wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:
Im Westen
durch die östliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg
beginnend an der südlichen Grenze des Flurstücks 66/0 Flur 16 Waldhohlweg nach
Norden folgend, weiter entlang der östlichen Grenze der Straßenparzelle Nr. 65
Heldenberger Straße (K 246) Flur 16
(Lindenplatz) dem Straßenverlauf
folgend,
im Norden
entlang der südliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 65 Heldenberger Straße (K
246) Flur 16,
im Osten in
einer Parallelen in einem Abstand von ca. 80 m zu der östlichen Grenze der
nord-süd verlaufenden Wegeparzelle Nr. 67, Flur 16 / in Verlängerung der
nord-süd verlaufenden westlichen Wegeparzelle Nr. 74/0 ab Schnittpunkt dieser
Parallelen mit der südlichen Grenze der Straßenparzelle Heldenberger Straße,
die abknickende Wegeparzelle Nr. 67 querend folgend bis auf die südliche Grenze
der Wegeparzelle 66/0 Flur 16 Waldholweg stoßend,
im Süden der
südlichen Wegeparzelle Nr. 67 Flur 16 Waldhohlweg nach Westen folgend bis auf
die Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg stoßend.
Abst.-Erg.: einstimmig dafür
(Stv. Gauterin(CDU) ist während der Abstimmung nicht anwesend.)