Beschluss: beschlossen mit Änderung

Stv. Schäfer (GRÜNE) bringt folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bei der Erstellung des Bebauungsplans Nr. 205 „Waldhohl“ die folgenden Themenfelder zu prüfen und unter Kosten- und Nutzengesichtspunkten abzuwägen:

·       Die Einrichtung einer Nah- oder Fernwärmeversorgung sowie weitere mögliche Varianten einer zentralen Versorgung des Plangebiets mit Wärme

·       Optimierung der Bebauung zur maximalen Ausnutzung der Sonneneinstrahlung

·       Optimale Nutzung Erneuerbarer Energien im Planungsgebiet

·       Bevorzugte Bebauung mit Passiv- oder „Plus-Energie-Häusern“ unter Einbeziehung existierender Fördermöglichkeiten

 

Die Abwägung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Abst.-Erg.: 31 dafür, 1 dagegen, 0 Enthaltungen

(Stv. Gauterin(CDU)  ist während der Abstimmung nicht anwesend.)

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 205 „Waldhohl“ in der Gemarkung Groß-Karben gem. § 2 (1) BauGB.

 

Das Baugebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Groß-Karben zwischen Heldenberger Straße und Kurt-Schumacher-Schule bzw. Sportplatzgelände.

 

Der Geltungsbereich wird, wie in der Plananlage dargestellt, begrenzt:

 

Im Westen durch die östliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg beginnend an der südlichen Grenze des Flurstücks 66/0 Flur 16 Waldhohlweg nach Norden folgend, weiter entlang der östlichen Grenze der Straßenparzelle Nr. 65 Heldenberger Straße (K 246) Flur 16  (Lindenplatz) dem Straßenverlauf  folgend,

 

im Norden entlang der südliche Grenze der Straßenparzelle Nr. 65 Heldenberger Straße (K 246) Flur 16,

 

im Osten in einer Parallelen in einem Abstand von ca. 80 m zu der östlichen Grenze der nord-süd verlaufenden Wegeparzelle Nr. 67, Flur 16 / in Verlängerung der nord-süd verlaufenden westlichen Wegeparzelle Nr. 74/0 ab Schnittpunkt dieser Parallelen mit der südlichen Grenze der Straßenparzelle Heldenberger Straße, die abknickende Wegeparzelle Nr. 67 querend folgend bis auf die südliche Grenze der Wegeparzelle 66/0 Flur 16 Waldholweg stoßend,

 

im Süden der südlichen Wegeparzelle Nr. 67 Flur 16 Waldhohlweg nach Westen folgend bis auf die Straßenparzelle Nr. 666/4 Flur 1 Karbener Weg stoßend.

 

Abst.-Erg.:      einstimmig dafür

(Stv. Gauterin(CDU)  ist während der Abstimmung nicht anwesend.)