Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass am 14.06.2018 mit Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung unter der Bezeichnung B-Plan Nr. 235 „Auf dem Brunnenweg“ eingeleitete Bebauungsplanverfahren, mit erweiterter Plangebietsabgrenzung und mit der Bezeichnung B-Plan Nr. 235 „nördlich der Fuchslöcher“ fortzuführen.

 

Das Plangebiet umfasst nun zusätzlich zur östlich an die Arnsburger Straße angrenzende Liegenschaft Flur 2 Nr. 1/73 sowie einer Teilfläche der Verkehrswegeparzelle „Arnsburger Straße“ Flur 2 Nr. 1/70 die in einer Breite von rd. 6 m in etwa parallel entlang der Grenze der erstgenannten Parzelle verläuft, die östlich an die Parzelle Flur 2 Nr. 73/1 angrenzenden Parzellen Nrn. 2/1, 3/1, 4/1, 5/1, 6/1 und 7/1 voll umfänglich. Letztlich ist ein ca. 5,80 m breiter und 226,5 m langer, nördlich der vorgenannten Liegenschaften parallel verlaufender Streifen der Straßenparzelle der K9, Flur 9 Nr. 114/15 Bestandteil des Plangebiets. Das Plangebiet ist als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügt und in dieser schwarz-gestrichelt umrandet dargestellt.

 

Die Plangebietsgröße beträgt somit insgesamt rd. 3,95 ha.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zudem, dass das Planverfahren nicht, wie am 14.06.2018 beschlossen, im vereinfachten Verfahren nach § 13b fortzuführen sondern im Normalverfahren durchzuführen.