Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorabbemerkung:

Der Fragesteller nimmt mit seiner Anfrage eine Unsitte auf, welche auch dem Magistrat und der Stadtpolizei zusehends Probleme bereitet.

Es ist leider immer vermehrt festzustellen, dass Gewerbebetriebe ihre Firmenfahrzeugen im öffentlichen Parkraum abstellen.

Soweit es sich hier um LKW und Hänger handelt konnten wir diese Probleme bereits durch geeignete Beschilderungen beheben.

Hinzu kommen allerdings auch immer mehr Wohnmobile und Anhänger von Privatpersonen.

 

Fragen:

1 Ist das Abstellen der Fahrzeuge seitens der Stadt genehmigt worden?

1 Wenn ja?

1. Wann?
2. Für welchen Zeitraum?
3. Für wie viele Fahrzeuge?
4. Besteht ein Mietvertrag?

 

2. Wenn nein?

                1. Warum, wird dies von der Stadt geduldet?

                2. Gibt es Kontrollmechanismen?

                               1 Welche?

                               2. Mit welchen Ergebnissen?

 

Antworten zu den Fragen:

 

Der Anfragesteller irrt jedoch, wenn er darauf abstellt, dass für das Parken im öffentlichen Parkraum eine Genehmigung erforderlich sei. Es bedarf auch für Gewerbetreibende keiner Genehmigung durch die Stadt Karben

Im konkreten vorliegenden Fall besitzen die betreffenden Fahrzeuge eine PKW-Zulassung und dürfen auf einem öffentlichen Parkplatz ohne Einschränkungen stehen, solange dies nicht durch eine andere Vorschrift untersagt ist.

 

Es gibt kein Verkehrszeichen „Verbot für Firmenfahrzeuge“

Da die  Nutzer der Fahrzeuge offensichtlich im Umfeld wohnen, ist davon aus zu gehen, dass die Fahrzeuge im Fall einer Verdrängung, in der nächsten Straße stehen.

Im konkreten Fall in Burg Gräfenrode hatten wir die diversen Firmenfahrzeuge schon auf dem Parkplatz des Sportgeländes stehen.

Durch die Aufstellung von Parkzeitbegrenzungsschildern konnten die Fahrzeuge inzwischen von diesem Parkplatz von dort verdrängt werden – mit dem Ergebnis dass diese nun ein paar Meter weiter im öffentlichen Parkraum stehen.

 

Lösungsmöglichkeiten:

Die einzige wirksame Möglichkeit die Firmen-Fahrzeuge zu verdrängen, ist nach Meinung der Stadtpolizei, die Einführung von Anwohner-Parkberechtigungen.

Hierzu müsste ein gebührenpflichtiger Parkausweis mit einer in der Regel einjährigen Laufzeit an die Berechtigten ausgestellt werden.

Da Anwohnerparkplätze wie oben bereits erwähnt mit einem gebührenpflichtigen Parkausweis  - welcher dann jährlich zu verlängern wäre – verbunden sind, müsste die Stadtpolizei im Gegenzug die Anwohner-Parkplätze während der Gültigkeitszeit regelmäßig überwachen.

Da Wünsche nach Anwohner-Parkplätzen in der Vergangenheit bereits auch an anderen Stellen im Stadtgebiet geäußert wurden, ist davon aus zugehen, dass nach der Einführung in Burg Gräfenrode auch weitere Anwohner-Parkplätze gefordert werden.

Dies würde dann weiteren Personaleinsatz bei der Stadtpolizei nötig machen.