Sitzung: 04.04.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 6/380/2019
Vorabbemerkung:
Der Fragesteller nimmt mit seiner
Anfrage eine Unsitte auf, welche auch dem Magistrat und der Stadtpolizei
zusehends Probleme bereitet.
Es ist leider immer vermehrt
festzustellen, dass Gewerbebetriebe ihre Firmenfahrzeugen im öffentlichen
Parkraum abstellen.
Soweit es sich hier um LKW und
Hänger handelt konnten wir diese Probleme bereits durch geeignete
Beschilderungen beheben.
Hinzu kommen allerdings auch
immer mehr Wohnmobile und Anhänger von Privatpersonen.
Fragen:
1
Ist das Abstellen der Fahrzeuge seitens der Stadt genehmigt worden?
1 Wenn ja?
1. Wann?
2. Für welchen Zeitraum?
3. Für wie viele Fahrzeuge?
4. Besteht ein Mietvertrag?
2. Wenn nein?
1.
Warum, wird dies von der Stadt geduldet?
2.
Gibt es Kontrollmechanismen?
1
Welche?
2.
Mit welchen Ergebnissen?
Antworten
zu den Fragen:
Der Anfragesteller irrt jedoch,
wenn er darauf abstellt, dass für das Parken im öffentlichen Parkraum eine
Genehmigung erforderlich sei. Es bedarf auch für Gewerbetreibende keiner
Genehmigung durch die Stadt Karben
Im konkreten vorliegenden Fall
besitzen die betreffenden Fahrzeuge eine PKW-Zulassung und dürfen auf einem
öffentlichen Parkplatz ohne Einschränkungen stehen, solange dies nicht durch
eine andere Vorschrift untersagt ist.
Es gibt kein Verkehrszeichen „Verbot für
Firmenfahrzeuge“
Da
die Nutzer der Fahrzeuge offensichtlich
im Umfeld wohnen, ist davon aus zu gehen, dass die Fahrzeuge im Fall einer
Verdrängung, in der nächsten Straße stehen.
Im
konkreten Fall in Burg Gräfenrode hatten wir die diversen Firmenfahrzeuge schon
auf dem Parkplatz des Sportgeländes stehen.
Durch die
Aufstellung von Parkzeitbegrenzungsschildern konnten die Fahrzeuge inzwischen
von diesem Parkplatz von dort verdrängt werden – mit dem Ergebnis dass diese nun
ein paar Meter weiter im öffentlichen Parkraum stehen.
Lösungsmöglichkeiten:
Die einzige wirksame Möglichkeit
die Firmen-Fahrzeuge zu verdrängen, ist nach Meinung der Stadtpolizei, die
Einführung von Anwohner-Parkberechtigungen.
Hierzu müsste ein gebührenpflichtiger
Parkausweis mit einer in der Regel einjährigen Laufzeit an die Berechtigten
ausgestellt werden.
Da Anwohnerparkplätze wie oben
bereits erwähnt mit einem gebührenpflichtigen Parkausweis - welcher dann jährlich zu verlängern wäre –
verbunden sind, müsste die Stadtpolizei im Gegenzug die Anwohner-Parkplätze
während der Gültigkeitszeit regelmäßig überwachen.
Da Wünsche nach
Anwohner-Parkplätzen in der Vergangenheit bereits auch an anderen Stellen im
Stadtgebiet geäußert wurden, ist davon aus zugehen, dass nach der Einführung in
Burg Gräfenrode auch weitere Anwohner-Parkplätze gefordert werden.
Dies würde dann weiteren Personaleinsatz bei der Stadtpolizei nötig machen.