Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt das

1. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ im Stadtteil Kloppenheim gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einzuleiten.

 

Der Geltungsbereich für die Änderung entspricht der Abgrenzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes.

Das Plangebiet liegt an der Frankfurter Straße zwischen Rhönstraße und

Taunusstraße.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 113/5, 615/1, 615/2, 615/3, 615/4,

615/5, 615/6, 614, 613 sowie den westlichen Teil der Wegeparzelle 293 bis zur

östlichen Grenze des Flurstücks 113/5 der Flur 7, Gemarkung Kloppenheim.