Herr Heinzel erläutert, warum eine Änderung notwendig wird. Ursächlich ist, dass die Tiefgaragenebene aufgrund der tatsächlichen Geländetopografie als Vollgeschoss gewertet wird, was nicht Intention der Planung war. Dies soll und kann nur über eine Änderung des Bebauungsplans deutlich gemacht werden. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.

 

Die Abstimmung erfolgt zu den Unterpunkten.