Die Notwendigkeit zur erneuten Beschlussfassung ergibt sich aus der Unvollständigkeit der zuletzt gefassten gleichlautenden Beschlüsse, so Herr Heinzel. Die Vollständigkeit wird nun hergestellt. Zusätzlich wird erstmals über die städtebauliche Rahmenvereinbarung entschieden.

 

Diskussions- und Fragebedarf bestand nicht. Die Abstimmung erfolgt zu den einzelnen Unterpunkten.