Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der Stadtverordnetenversammlung vom 23.2.2018 wurde einstimmig beschlossen, am Entschuldungsprogramm der Hessenkasse teilzunehmen.

Den Stadtverordneten lag ein voraussichtlicher Ablösebetrag aus einem Gespräch des Magistrats mit der Hessenkasse vor: 153 Euro pro EW oder 3,4 Mio. Euro.

 

Hierzu haben wir folgende Fragen:

 

Frage 1:

Wie hoch war die tatsächliche Entlastung?

 

Antwort zu Frage 1:

Am 17.09.2018 erfolgte die Ablösung von 3,4 Mio. € durch die WI-Bank.

Im Gegenzug verpflichtete sich die Stadt Karben einen jährlichen Beitrag von 25 Euro je Einwohner an das Sondervermögen Hessenkasse zu entrichten.

Grundlage dafür bildet die Bevölkerungsstatistik des Hessischen Statistischen Landesamtes zum 31. Dezember 2015, wonach Karben 22.163 Einwohner hat.

Danach beträgt der Beitrag 554.075 Euro pro Jahr und wird erstmals im Jahr 2019 fällig (Tilgungsleistung der Stadt Karben hierbei sind 2019-2021 je 554.075 € zuzüglich Schlussrate 2022 über 37.775 €).

 

 

Frage 2:

Gibt es eine quartalweise oder monatliche Berechnung zur Zielerreichung des § 92? Werden die Zahlen dem Ausschuss mitgeteilt?

 

Antwort zu Frage 2:

Entscheidend für die Zielerreichung nach § 92 sind die Ergebnis- und die Finanzrechnung zum 31.12. eines Jahres.

Für die Liquiditätsplanung werden u.a. monatliche Auswertungen der Finanzrechnung herangezogen.

Der aktuelle Kassenbestand wird täglich ermittelt und ein Tagesabschluss erstellt.

Bisher wird dem Ausschuss vierteljährlich die Ergebnisrechnung zusammen mit Kennzahlen zur Kenntnis gegeben.

 

 

Frage 3:

Wie hoch ist der geplante und wie hoch ist der realisierte Bestand an flüssigen Mitteln (ohne Liquiditätskreditmitteln)?

 

Antwort zu Frage 3::

Bei einem Bestand an flüssigen Mitteln zum 31.12.2018/01.01.2019 von 1.178.468 € und einer geplanten Mittelveränderung von 135.050 € (siehe Haushaltsplan 2019, S. 53, Pos. 39) ergibt sich ein geplanter Bestand an flüssigen Mitteln in Höhe von 1.313.518 € zum 31.12.2019.

 

 

 

 

 

Frage 4:

Wie hoch war der durchschnittliche Bestand an flüssigen Mitteln in den Monaten Januar bis April? Werden tagesdurchschnittliche wöchentliche oder lediglich monatliche Werte ermittelt?

 

Antwort zu Frage 4:

Der aktuelle Kassenbestand wird täglich ermittelt und ein Tagesabschluss erstellt. Von 02.01.2019 bis 30.4.2019 sind 83 Arbeitstage angefallen.

Die Summe aller Bankkontostände an diesen Tagen ergibt 90.611.497,80 € => geteilt durch 83 ergibt einen Durchschnitt an liquiden Mitteln von 1.091704,79 €.

 

 

Frage 5:

In welchen Feldern der Übersicht Kassenkredite und Kennzahlen“ stehen die Zahlen zu Zins- und Tilgungen aus der Übernahme der Kassenkredite durch das Land bzw. die WIBank? Sind diese einzeln ersichtlich?

 

Antwort zu Frage 5:

Unter Pkt. 1 der Kennzahlen werden neben dem Stand der Kassenkredite und dem Kassenbestand auch Informationen zu Zinszahlungen in einer kleinen Tabelle dargestellt.

Daraus ergibt sich, dass von dem Betrag in Höhe von rd. 254.000 € aus der Schutzschirm-Kassenkredittilgung nur tatsächlich rd. 5.600 € zahlungswirksam die Stadtkasse belasten.  

 

Zu Tilgungen wird bei den Kennzahlen keine Aussage getroffen.

 

Wie bereits oben ausgeführt beträgt der Tilgungsbeitrag der Stadt Karben jährlich 554.075 Euro und wird erstmals im Jahr 2019 fällig (Tilgungsleistung der Stadt Karben hierbei sind 2019-2021 je 554.075 € zuzüglich Schlussrate 2022 über 37.775 €).