Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Stimmt es, dass in solchen Fällen, die betroffenen Eltern keine entsprechende Ermäßigung bekommen?

 

Frage 1.1:

1.1.        Falls ja, wie viele Betreuungsstunden wurden den betroffenen Eltern 2018 berechnet, obwohl keine Betreuung stattfand.

Frage: 1.2:

Wie viel Euro Gebühren wurden 2018 für Betreuungsstunden berechnet, die nicht stattgefunden haben?

 

Frage 2:

An wie vielen Betreuungstagen hatten die Karbener Kitas 2018 entgegen des regulären Angebots verkürzte Betreuungszeiten?

 

Frage 3:

Welche Gründe gab es hierfür?

 

Antworten zu Fragen 1 – 3:

 

Vorab sei anzumerken, dass es in den städtischen Kindergärten in Karben im Jahr 2018 nur einen einzigen nicht geplanten Schließtag gab. Dies war der 13.04.2018 – an diesem Tag fielen streikbedingt in 2 unserer 8 Kita´s Betreuungszeiten aus aufgrund eines Streiktages.

In keiner der städtischen KITA-Einrichtungen gab es in 2018 – über diesen einen Streiktag hinaus - weitere Schließungszeiten, daher können wir keine Angaben hierzu, wie angefragt, machen.

Es wäre hilfreich wenn der Fragesteller hierzu nähere Angaben machen könnte in welcher KITA und an welchem Tag es angeblich zu Ausfällen gekommen sei.

 

Davon abgesehen ist diese Anfrage eine gute Angelegenheit nochmals über die regulären Öffnungs-/Schließzeiten unserer KITA´s zu informieren:

In den städtischen Kindertagesstätten gibt es lt. § 6 der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten an folgenden Tagen keine bzw. nur eine zeitlich reduzierte Betreuung:

·      Die Schließung „zwischen den Jahren“ d.h. zwischen Weihnachten und Neujahr

·      Die ersten 5 Arbeitstage im Jahr : „Putz- und Konzeptwoche“

·      Bis zu 5 Tage im Jahr für Fortbildung und Konzeptarbeit in der Kita

·      1 mal Schließzeit ab 14.00 Uhr für die Personalversammlung/ ggf. mit Notdienst

·      1 mal Schließzeit ab 14.00 Uhr für die Mitarbeiterversammlung

Den Eltern sind diese o. g. Zeiten bekannt und gemäß Satzung gehören diese nicht zur regulären Betreuung, entsprechend erfolgt hier auch keine Beitragsermäßigung.

 

Unabhängig hiervon sei an dieser Stelle vermerkt, dass die Stadt Karben rd. 65% der KITA-Kosten aus Steuermitteln der Allgemeinheit trägt. Gut 20% trägt das Land und auf die Eltern entfallen im Schnitt noch 15% der Kosten.

In absoluten Beträgen führt dies dazu dass eine Betreuung in der KITA die Eltern im Kindergartenbereich je nach Einkommensstufe zwischen 0,50 Euro bis 1,50 Euro (bei Spitzenverdienern über 100.000 Brutto p.a.) je Stunde kostet; im Kleinkindbereich bewegen wir uns hier zwischen 0,80 Euro und 2,20 Euro bei Spitzenverdienern..