Sitzung: 07.06.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 4/392/2019
Frage 1:
Stimmt
es, dass in solchen Fällen, die betroffenen Eltern keine entsprechende
Ermäßigung bekommen?
Frage
1.1:
1.1.
Falls ja, wie viele Betreuungsstunden wurden
den betroffenen Eltern 2018 berechnet, obwohl keine Betreuung stattfand.
Frage:
1.2:
Wie
viel Euro Gebühren wurden 2018 für Betreuungsstunden berechnet, die nicht
stattgefunden haben?
Frage
2:
An
wie vielen Betreuungstagen hatten die Karbener Kitas 2018 entgegen des
regulären Angebots verkürzte Betreuungszeiten?
Frage
3:
Welche Gründe gab es hierfür?
Antworten zu Fragen
1 – 3:
Vorab sei
anzumerken, dass es in den städtischen Kindergärten in Karben im Jahr 2018 nur
einen einzigen nicht geplanten Schließtag gab. Dies war der 13.04.2018 – an
diesem Tag fielen streikbedingt in 2 unserer 8 Kita´s Betreuungszeiten aus
aufgrund eines Streiktages.
In keiner der
städtischen KITA-Einrichtungen gab es in 2018 – über diesen einen Streiktag
hinaus - weitere Schließungszeiten, daher können wir keine Angaben hierzu, wie
angefragt, machen.
Es wäre hilfreich
wenn der Fragesteller hierzu nähere Angaben machen könnte in welcher KITA und
an welchem Tag es angeblich zu Ausfällen gekommen sei.
Davon abgesehen ist
diese Anfrage eine gute Angelegenheit nochmals über die regulären
Öffnungs-/Schließzeiten unserer KITA´s zu informieren:
In den städtischen
Kindertagesstätten gibt es lt. § 6 der Satzung über die Benutzung der
Kindertagesstätten an folgenden Tagen keine bzw. nur eine zeitlich reduzierte
Betreuung:
· Die
Schließung „zwischen den Jahren“ d.h. zwischen Weihnachten und Neujahr
· Die
ersten 5 Arbeitstage im Jahr : „Putz- und Konzeptwoche“
· Bis zu
5 Tage im Jahr für Fortbildung und Konzeptarbeit in der Kita
· 1
mal Schließzeit ab 14.00 Uhr für die Personalversammlung/ ggf. mit Notdienst
· 1
mal Schließzeit ab 14.00 Uhr für die Mitarbeiterversammlung
Den Eltern sind
diese o. g. Zeiten bekannt und gemäß Satzung gehören diese nicht zur regulären
Betreuung, entsprechend erfolgt hier auch keine Beitragsermäßigung.
Unabhängig hiervon
sei an dieser Stelle vermerkt, dass die Stadt Karben rd. 65% der KITA-Kosten
aus Steuermitteln der Allgemeinheit trägt. Gut 20% trägt das Land und auf die
Eltern entfallen im Schnitt noch 15% der Kosten.
In absoluten Beträgen führt dies dazu dass eine Betreuung in der KITA die Eltern im Kindergartenbereich je nach Einkommensstufe zwischen 0,50 Euro bis 1,50 Euro (bei Spitzenverdienern über 100.000 Brutto p.a.) je Stunde kostet; im Kleinkindbereich bewegen wir uns hier zwischen 0,80 Euro und 2,20 Euro bei Spitzenverdienern..