Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Wer ist der Betreiber für die neue Kindertagestätte in Roggau?

 

Antwort zu Frage 1:

Historisch betrachtet war die Kindertagesstätte in den letzten Jahrzehnten in der Trägerschaft der ev. Kirchengemeinde Burggräfenrode. In allen öffentlichen Sitzungen hat sich die Kirchengemeinde, in Vertretung durch Pfarrer Dautenheimer immer wieder dahin gehend geäußert, dass man die Trägerschaft auch im neuen Gebäude gern behalten möchte.

Seit 01.01.2019 ist die Trägerschaft der Kita Burggräfenrode (zusammen mit der ev. Kita Okarben und der ev. Kita Groß-Karben, u.a. ) in eine sogenannte Trägerübergreifende Gemeinschaft (GÜT) des Dekanats Friedberg gewechselt.

Das Interesse ist weiterhin gegeben.

In den Vertragsverhandlungen mit der EKHN und dem  Dekanat Friedberg (zuletzt Gespräche am 15.05.2019) wurde sich auf beiden Vertragsseiten für eine weitere Zusammenarbeit eingesetzt. Maßgeblich sind die Ergebnisse dieser Verhandlung.

 

 

Frage 2:

Falls die Stadt Karben Betreiber der KiTa ist, stellt sich uns die Frage, wie viele Städtische Angestellte werden in der KiTa eingesetzt?

 

Antwort zu Frage 2:

Da voraussichtlich die Trägerschaft bei der GÜT des Dekanats Friedberg verbleiben wird, werden keine städtischen Angestellten benötigt.

Im Rahmen einer Hochrechnung werden für eine Vollbelegung der Kita ca. 11 Vollzeitstellen (ca. 430 Wochenstunden) benötigt. Dies ist jedoch abhängig von der Anzahl der Betreuungsstunden pro Kitakind und muss nach KiföG berechnet werden.

 

 

Frage 3:

Falls die Kirche Betreiber der Kindertagesstätte ist, stellt sich die Frage, welchen Einfluss hat die Stadt auf Konzept und Organisation der Kindertagesstätte?

 

Antwort zu Frage 3.

Im Rahmen eines Elterninformationsabends und im Rahmen einer JSK Sitzung wurden die konzeptionellen Überlegen der Kirche sowohl den Eltern als auch den interessierten Mandatsträgern vorgestellt und Fragen hierzu beantwortet.

Das Pädagogische Konzept wird durch den Träger bzw. das pädagogische Personal vor Ort (unter den Statuten der KitaVO der EKHN) erarbeitet.

Bzgl. der Organisation gibt es vielfältige Regularien, die im Vertragsentwurf  zwischen Stadt und Kirche festgelegt sind.

Bspw. die Öffnungszeiten und Module sind denen der städtischen Kindertagesstätten anzugleichen. Aber auch die Gebühren für die Betreuung.

Ferner erfolgt die Platzvergabe zentral durch die Stadt nach Abstimmung mit der jeweiligen Kitaleitung bzw. dem GÜT.

 

Die Kirche betont, dass alle Kinder willkommen sind, es werden keine Unterschiede hinsichtlich Religion oder Herkunft gemacht.