Sitzung: 07.06.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 4/406/2019
Frage 1:
Wer ist der
Betreiber für die neue Kindertagestätte in Roggau?
Antwort zu
Frage 1:
Historisch
betrachtet war die Kindertagesstätte in den letzten Jahrzehnten in der
Trägerschaft der ev. Kirchengemeinde Burggräfenrode. In allen öffentlichen
Sitzungen hat sich die Kirchengemeinde, in Vertretung durch Pfarrer
Dautenheimer immer wieder dahin gehend geäußert, dass man die Trägerschaft auch
im neuen Gebäude gern behalten möchte.
Seit
01.01.2019 ist die Trägerschaft der Kita Burggräfenrode (zusammen mit der ev.
Kita Okarben und der ev. Kita Groß-Karben, u.a. ) in eine sogenannte
Trägerübergreifende Gemeinschaft (GÜT) des Dekanats Friedberg gewechselt.
Das
Interesse ist weiterhin gegeben.
In den
Vertragsverhandlungen mit der EKHN und dem
Dekanat Friedberg (zuletzt Gespräche am 15.05.2019) wurde sich auf
beiden Vertragsseiten für eine weitere Zusammenarbeit eingesetzt. Maßgeblich
sind die Ergebnisse dieser Verhandlung.
Frage 2:
Falls die
Stadt Karben Betreiber der KiTa ist, stellt sich uns die Frage, wie viele
Städtische Angestellte werden in der KiTa eingesetzt?
Antwort zu
Frage 2:
Da
voraussichtlich die Trägerschaft bei der GÜT des Dekanats Friedberg verbleiben
wird, werden keine städtischen Angestellten benötigt.
Im Rahmen
einer Hochrechnung werden für eine Vollbelegung der Kita ca. 11 Vollzeitstellen
(ca. 430 Wochenstunden) benötigt. Dies ist jedoch abhängig von der Anzahl der
Betreuungsstunden pro Kitakind und muss nach KiföG berechnet werden.
Frage 3:
Falls die
Kirche Betreiber der Kindertagesstätte ist, stellt sich die Frage, welchen
Einfluss hat die Stadt auf Konzept und Organisation der Kindertagesstätte?
Antwort zu
Frage 3.
Im Rahmen
eines Elterninformationsabends und im Rahmen einer JSK Sitzung wurden die
konzeptionellen Überlegen der Kirche sowohl den Eltern als auch den
interessierten Mandatsträgern vorgestellt und Fragen hierzu beantwortet.
Das
Pädagogische Konzept wird durch den Träger bzw. das pädagogische Personal vor
Ort (unter den Statuten der KitaVO der EKHN) erarbeitet.
Bzgl. der
Organisation gibt es vielfältige Regularien, die im Vertragsentwurf zwischen Stadt und Kirche festgelegt sind.
Bspw. die
Öffnungszeiten und Module sind denen der städtischen Kindertagesstätten
anzugleichen. Aber auch die Gebühren für die Betreuung.
Ferner
erfolgt die Platzvergabe zentral durch die Stadt nach Abstimmung mit der
jeweiligen Kitaleitung bzw. dem GÜT.
Die Kirche betont, dass alle Kinder willkommen sind, es werden keine Unterschiede hinsichtlich Religion oder Herkunft gemacht.