Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 239 „Homburger Straße“ in den Gemarkungen Groß-Karben und Klein-Karben.

Das Baugebiet umfasst den Straßenzug der Homburger Straße liegend in den Gemarkungen Groß-Karben und Karben sowie die direkten und indirekten Anlieger beiderseits der Straße im Bereich zwischen den Kreuzungen „Bahnhofstraße“/“Am Breul“ im Westen und „Homburger Straße“ / „Karbener Weg“ / Selzerbachweg im Osten.

 

Das Plangebiet grenzt sich wie folgend beschrieben ab (vgl. Anlage 1, Plangebiet):

 

In der Gemarkung Groß-Karben, ausgehend vom südlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 2 Nr. 100/5, verläuft die Plangebietsgrenze zunächst in nord-westliche Richtung auf der Parzellengrenze der vorgenannten Parzelle auf und folgt dem Straßenverlauf im Bogen erst in nördliche und dann in westliche Richtung bis zu ihrem östlichen Schnittpunkt mit der Parzelle Flur 1 Nr. 517/8. Deren nördlicher Grenze folgt die Plangebietsabgrenzung für wenige Meter und knickt dann in südwestlicher Richtung auf der südwestlichen Parzellengrenze der Parzelle Nr. 517/8 bis zu deren südlichem Eckpunkt und in gleicher Richtung weiter verlaufend auf der südwestlichen Parzellengrenze der Partelle Flur 2 Nr. 100/5 ab. Am nördlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 518/5 knickt der Grenzverläuft in südöstliche Richtung ab. Von diesem Punkt an verläuft die nördliche Grenze jeweils auf den nördlichen Grenzen der folgenden Parzellen der Flur 1: 519/26, 519/23, 520/1, 520/2, 521/1 (an deren nordöstlichem Eckpunkt Querung der Wegeparzelle Flur 1 Nr. 679 zum nördlichen Eckpunkt der Parzelle 521/2), 521/2, 522/1, 532/2, 533/1, 523/1 (an deren nordöstlichem Eckpunkt Querung der Wegeparzelle Flur 1 Nr. 680 zum nördlichen Eckpunkt der Parzelle 532/1), 532/1, 532/2, 533/1, 533/2 (an deren nordöstlichem Eckpunkt Querung der Wegeparzelle Flur 1 Nr. 663 zum nördlichen Eckpunkt der Parzelle 545/1), 545/1, 545/2. Dabei kommt es zu kleineren Versprüngen in nördlicher und südlicher Richtung.

 

Am nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 545/2 knickt der Grenzverlauf nach Süden ab, folgt der östlichen Grenze der vorgenannten Parzelle in südlicher Richtung bis sie auf die Wegeparzelle der L3205 (Gemarkung Klein-Karben, Flur 2 Nr. 366) trifft. Von diesem Punkt an, verläuft die Plangebietsgrenze auf der nördlichen und später südöstlichen Grenze der vorgenannten Parzelle zunächst in südöstlicher und dann in südwestlicher Richtung. Der weitere Grenzverlauf erfolgt auf Klein-Karbener Gemarkung.

 

Vom südlichen Eckpunkt der Wegeparzelle Flur 2 Nr. 366 ausgehend verläuft die Plangebietsgrenze zunächst in südlicher Richtung, dann in westlicher Richtung auf der Grenze der Parzelle Flur 2 Nr. 7/10. Weiter verläuft die südliche Plangebietsgrenze, mit einigen kleinen Versprüngen in nördliche und südliche Richtung an den südlichen Grenzen der folgenden Parzellen der Flur 2: 7/10, 7/5, 7/6, 7/7, 7/8, 7/9 (an deren westlichstem Eckpunkt Querung der Wegeparzelle Flur 2 Nr. 119/3 zum südlichen Eckpunkt der Parzelle 8/7), 8/7, 9/6, 9/5, 10/4, 10/5 (an deren westlichstem Eckpunkt Querung der Wegeparzelle Flur 2 Nr. 122/4 zum

 

südöstlichen Eckpunkt der Parzelle 37/5), der südlichen Flurstücksgrenze der Parzelle 37/5 folgend und vor dessen Abknickung in nordwestlicher Richtung dem Grenzverlauf in westlicher Richtung weiterfolgend auf die östliche Grenze der Parzelle 36/4 stoßend, der östlichen Parzellengrenze 36/4 nach Süden und entlang der südlichen Grenze nach Westen folgend, nördlich an der Parzellengrenze abknickend bis zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle 37/6, weiter den südlichen Parzellengrenzen 37/6 und 37/11 nach Westen bis zu deren südwestlichen Eckpunkt folgend.

 

östlichstem Eckpunkt der Parzelle 37/5), 37/5, 37/3, 37/6 und 37/11 bis zu deren südwestlichen Eckpunkt.

Von diesem Punkt an verläuft die Plangebietsgrenze zunächst auf der westlichen Grenze der letztgenannten Parzelle nach Norden und ab dem nördlichen Eckpunkt nach Westen bis zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle 37/5), der südlichen Flurstücksgrenze der Parzelle 37/5 folgend und vor dessen Abknickung in nordwestlicher Richtung dem Grenzverlauf in westlicher Richtung weiterfolgend auf die östliche Grenze der Parzelle 36/4 stoßend, der östlichen Parzellengrenze 36/4 nach Süden und entlang der südlichen Grenze nach Westen folgend, nördlich an der Parzellengrenze abknickend bis zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle 37/6, weiter den südlichen Parzellengrenzen 37/6 und 37/11 nach Westen bis zu deren südwestlichen Eckpunkt folgend.

Schnittpunkt mit der westlichen Parzellengrenze der Wegeparzelle Flur 2 Nr. 118/4. Hier überquert die Plangebietsgrenze die Homburger Straße nach Norden, trifft auf den südlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 2 Nr. 199/18 (Gemarkung Groß-Karben), verläuft von hier an in nordwestlicher Richtung auf der südwestlichen Grenze der vorgenannten Parzelle und schließt das Plangebiet am Ausgangspunkt ab.

 

Das Planverfahren wird als Normalverfahren durchgeführt.

 

 

Frau Zobeley fragt nach der Aufgabe der Nutzung des Ladengeschäfts Homburger Straße 48 „Die frischen Drei“ und der Weiterentwicklung / zukünftigen Nutzung. Hierzu liegt der Verwaltung ein Bauantrag vor. Die Beantwortung der Frage wird auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.

Weiterhin wird von Seiten der SPD, nach Ortbesichtigung, vorgeschlagen den Bereich des ehemaligen „Fass-Geländes“, d.h. die hintere Bebauung zu Homburger Straße 60, Hallengebäude Flurstück Nr. 36/4 mit in den Geltungsbereich aufzunehmen. Der Anregung wird allgemein gefolgt.

 

Anmerkung der Protokollantin:

Der neue Geltungsbereich wurde in Vorbereitung für die Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung zeichnerisch erfasst. Aufgenommen wurde aufgrund der Nutzung vor Ort im derzeitigen Bestand das Flurstück Nr. 36/4 und ein Teilfläche (nordöstliche, dreieckige Spitze) des Flurstücks Nr. 36/3 s. Anlagen zum Protokoll. Die Beschreibung des erweiterten Geltungsbereichs wurde in Rot in den Beschlussfassungstext aufgenommen.