Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 230 „Sportanlage Okarben – In den Altwiesen“ in der Gemarkung Okarben mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen

Festsetzungen gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.