Die Planung wird durch Herrn Hamann, Büro Bierbaum + Aichele vorgestellt.

Er erläutert die Änderungen der nun offenen Gestaltung der Golfplatzanlage zu der ersten Planung. Diese wurden aufgrund der bei der artenschutzrechtlichen Prüfung vorgefundenen Brutpaare der Feldlerche (als Offenlandbrüter) vorgenommen.

 

Es wird die Gesamtflächenverteilung von Hof- und Gebäude-, Gemüse- und Ackerbau-, Feldwege- und Golfflächen (Abschlagsflächen, Spielbahnen Semiraffs, etc.) erläutert.

 

Die Funktionen Erwerb durch die landwirtschaftliche Fläche, Arbeitsleistung in der Landschaft, Erholung, Artenschutz verschieben sich in ihrer Ausprägung, bleiben jedoch überwiegend erhalten.

 

Weiterhin werden erforderliche Bewässerung und Düngung in Zusammenhang mit Niederschlag und Bodenqualität erläutert.

 

Die Kompensation der landwirtschaftlichen Flächen soll über Wandlung von Feldwegen in Ackerland erfolgen. Herr Rahn bestätigt, dass derzeit durch die Stadt geprüft wird, in welchem Umfang dies möglich ist.

 

Die Sicherheit der Spaziergänger wird überwiegend durch die Ausrichtung der Abschlagflächen hin zur Fläche (weg von den Wegen) bzw. dichte Hecken gewährleistet.

 

Der Landwirtschaftsverband steht der Planung positiv gegenüber, da keine anderen Betriebe in ihrer Existenz gefährdet werden. Dies wird durch Flächentausch und Pachtverträge erreicht. Für die Umsetzung der Planung sind alle Flächen gesichert.

 

Die voraussichtliche Ausnutzung/Rentabilität der Anlage wurde durch eine interne Umfrage bzw. Beurteilung der Ausnutzung und Nachfrage bei umliegenden Anlagen bestätigt. Frau Gauterin legt hierzu noch zwei Ergänzungsblätter des Deutschen Golfverbands vor. (s. Anlage)

 

Ca. 80 Stellplätze werden zu Verfügung stehen.

 

Das weitere Verfahren wird mit Änderung des RegFNP und Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den B-Plan fortgeführt, wenn eine Einschätzung der Einwände in dem nun angestrengten Verfahren Aufschluss über die Durchführbarkeit ermöglicht.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage zu beschließen.