Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Frage 1:

Welche Reinigungsstufe wird derzeit in der Karbener Kläranlage angewendet?

 

Antwort zu Frage 1:

Es werden derzeit drei Reinigungsstufen angewendet:

a.         Mechanisch (auch physikalisch genannt),

b.         biologisch (Abbau von Kohlenstoff- und Stickstoffverbindungen in den sogenannten Belebungs- Nitrifikations- und Denitrifikationsbecken) und

c.         chemisch (vorwiegend Reduzierung der Phosphorverbindungen).

 

 

Frage 2:

Welche Maßnahmen sind geeignet und kosteneffizient um Spurenstoffe im Wasserhaushalt möglichst gering zu halten?

 

Antwort zu Frage 2:

Vorab: Das Beste wäre, Mikroverunreinigungen und Spurenstoffe aus Arzneimitteln, Wasch-und Reinigungsmitteln, Kosmetikprodukten und Körperpflegemitteln kämen erst gar nicht auf der Kläranlage an.

Um auf die Spurenstoffe aus Arzneimitteln zurückzukommen:

Sie werden vom Verbraucher „verstoffwechselt“ und gelangen danach in das häusliche Abwasser und somit zur Kläranlage. Es sollte aber unbedingt vermieden werden, Arzneimittelreste in die Toilette zu werfen. Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel gehören in den Hausmüll oder zurück zum Apotheker.

Eine weitere Strategie des „Geringhaltens“ wird vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) eingeschlagen: „…Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sollten zuerst bei dem Verursacher des Schadstoffs und an der Quelle der Entstehung ansetzen.“  Es sollte also bereits bei der Herstellung der Produkte auf die Unschädlichkeit der Gewässer abgestellt werden.

 

 

Frage 3

Sind konkrete Schritte Seitens des Magistrats geplant um eine Besserung hierfür zu bezwecken? Beispielsweise durch eine technische Aufrüstung - wenn ja, wie weit sind die Planungen hierfür und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

 

Antwort zu Frage 3:

Die Stadtwerke sind bereits tätig geworden um die Kläranlage auf alle künftigen Anforderungen auszurichten.

Daher wurde in den Überlegungen zur  Kapazitätserweiterung optional mit einer daran anschließender Einführung einer vierten Reinigungsstufe geplant.

Hauptproblem hierbei ist, dass es in Hessen derzeit noch keine wasserrechtlich festgesetzten Grenzwerte für Spurenstoffe oder Mikroverunreinigungen gibt.

Das Land Hessen ist derzeit verstärkt daran interessiert, den Parameter Phosphor im Auslaufbereich der Kläranlagen möglichst niedrig zu halten. Das gereinigte Abwasser der Kläranlage Karben gelangt mit einem Wert von deutlich unter einem Milligramm pro Liter in die Nidda. Sämtliche vorgegebenen Grenzwerte der wasserrechtlichen Genehmigung werden eingehalten.

Unabhängig davon laufen derzeit bereits  „Vorprüfungen zur Umweltverträglichkeit“ mit folgenden Zwischenergebnissen:

Sowohl im Bestand als auch bei einer Kapazitätserweiterung gibt es beim Thema Geräusch/Lärm keine Probleme.

Bei dem Thema Geruchsbelastung wurde der TÜV beauftragt, ein Geruchsgutachten zu erstellen, welches dem Regierungspräsidium vorgestellt wurde. Es wurden die Verhältnisse berechnet, die sich einstellen, wenn die Kläranlage erweitert wird und wenn der momentan vorhandene Schlammlagerplatz (hiervon gehen Geruchsbelästigungen aus) wegfällt. Es soll in einem weiteren Berechnungsverfahren nun ermittelt werden, welche weiteren Bauteile der Kläranlage mit einer Abdeckung, Geruchsfiltern, Kaminlösungen oder ähnlichem versehen werden müssten, um noch weitere Verbesserungen zu erreichen.

 

 

Frage 4:

Gibt es hierfür ggf. Subventionen von Seiten des Landes/ Bundes

 

Antwort zu Frage 4:

Zu Subventionen oder Fördermitteln liegen noch keine Erkenntnisse vor. Wie bereits erwähnt gibt es derzeit ja auch noch keine Vorgaben für eine vierte Reinigungsstufe.

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Stadtwerke Karben bereits in der mittelfristigen Finanzplanung Gelder zur Einführung einer vierten Reinigungsstufe eingeplant haben. Die Stadtwerke Karben sind für die weitere Optimierung gerüstet – es wird daher Zeit dass der Gesetzgeber hier mit entsprechenden Vorgaben die Voraussetzungen schafft, damit wir tätig werden können.