Sitzung: 22.08.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: E 1/422/2019
Frage 1:
Welche Reinigungsstufe wird derzeit in der Karbener Kläranlage
angewendet?
Antwort zu Frage 1:
Es werden derzeit
drei Reinigungsstufen angewendet:
a.
Mechanisch (auch physikalisch genannt),
b.
biologisch (Abbau von Kohlenstoff- und
Stickstoffverbindungen in den sogenannten Belebungs- Nitrifikations- und
Denitrifikationsbecken) und
c.
chemisch (vorwiegend Reduzierung der Phosphorverbindungen).
Frage 2:
Welche Maßnahmen sind geeignet und kosteneffizient um Spurenstoffe im
Wasserhaushalt möglichst gering zu halten?
Antwort zu Frage 2:
Vorab: Das Beste
wäre, Mikroverunreinigungen und Spurenstoffe aus Arzneimitteln, Wasch-und
Reinigungsmitteln, Kosmetikprodukten und Körperpflegemitteln kämen erst gar
nicht auf der Kläranlage an.
Um auf die
Spurenstoffe aus Arzneimitteln zurückzukommen:
Sie werden vom
Verbraucher „verstoffwechselt“ und gelangen danach in das häusliche Abwasser
und somit zur Kläranlage. Es sollte aber
unbedingt vermieden werden, Arzneimittelreste in die Toilette zu werfen.
Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel gehören in den Hausmüll oder
zurück zum Apotheker.
Eine weitere
Strategie des „Geringhaltens“ wird vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU)
eingeschlagen: „…Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sollten zuerst bei
dem Verursacher des Schadstoffs und an der Quelle der Entstehung
ansetzen.“ Es sollte also bereits bei
der Herstellung der Produkte auf die Unschädlichkeit der Gewässer abgestellt
werden.
Frage 3
Sind konkrete Schritte Seitens des Magistrats geplant um eine Besserung
hierfür zu bezwecken? Beispielsweise durch eine technische Aufrüstung - wenn
ja, wie weit sind die Planungen hierfür und wann ist mit einer Umsetzung zu
rechnen?
Antwort zu Frage 3:
Die Stadtwerke sind
bereits tätig geworden um die Kläranlage auf alle künftigen Anforderungen
auszurichten.
Daher wurde in den
Überlegungen zur Kapazitätserweiterung optional mit einer daran anschließender
Einführung einer vierten Reinigungsstufe geplant.
Hauptproblem
hierbei ist, dass es in Hessen
derzeit noch keine wasserrechtlich festgesetzten Grenzwerte für Spurenstoffe
oder Mikroverunreinigungen gibt.
Das Land Hessen ist
derzeit verstärkt daran interessiert, den Parameter Phosphor im Auslaufbereich
der Kläranlagen möglichst niedrig zu halten. Das gereinigte Abwasser der
Kläranlage Karben gelangt mit einem Wert von deutlich unter einem Milligramm
pro Liter in die Nidda. Sämtliche
vorgegebenen Grenzwerte der wasserrechtlichen Genehmigung werden eingehalten.
Unabhängig davon
laufen derzeit bereits „Vorprüfungen zur
Umweltverträglichkeit“ mit folgenden Zwischenergebnissen:
Sowohl im Bestand
als auch bei einer Kapazitätserweiterung gibt es beim Thema Geräusch/Lärm keine
Probleme.
Bei dem Thema
Geruchsbelastung wurde der TÜV beauftragt, ein Geruchsgutachten zu erstellen,
welches dem Regierungspräsidium vorgestellt wurde. Es wurden die Verhältnisse
berechnet, die sich einstellen, wenn die Kläranlage erweitert wird und wenn der
momentan vorhandene Schlammlagerplatz (hiervon gehen Geruchsbelästigungen aus)
wegfällt. Es soll in einem weiteren Berechnungsverfahren nun ermittelt werden,
welche weiteren Bauteile der Kläranlage mit einer Abdeckung, Geruchsfiltern,
Kaminlösungen oder ähnlichem versehen werden müssten, um noch weitere
Verbesserungen zu erreichen.
Frage 4:
Gibt es hierfür ggf. Subventionen von Seiten des Landes/
Bundes
Antwort zu Frage 4:
Zu Subventionen
oder Fördermitteln liegen noch keine Erkenntnisse vor. Wie bereits erwähnt gibt
es derzeit ja auch noch keine Vorgaben für eine vierte Reinigungsstufe.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Stadtwerke Karben bereits in der mittelfristigen Finanzplanung Gelder zur Einführung einer vierten Reinigungsstufe eingeplant haben. Die Stadtwerke Karben sind für die weitere Optimierung gerüstet – es wird daher Zeit dass der Gesetzgeber hier mit entsprechenden Vorgaben die Voraussetzungen schafft, damit wir tätig werden können.