Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Wurde ein Gutachten nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV erstellt?

 

Frage 2:

Wenn ja, was ist das Ergebnis dieses Gutachtens?

 

Frage 3:

Wenn nein, wird ein solches Gutachten noch in Auftrag gegeben?

 

Frage 4:

Gab es weitere Gesprächstermine mit Hessen Mobil?

 

Frage 5:

Wie ist der neueste Sachstand?

 

Frage 6:

Was ist seit Februar zu dem Thema alles passiert?

 

Antworten zu Fragen 1 bis 6:

Die Durchführung der Lärmberechnung wurde im Februar 2019 bei Hessen Mobil beantragt.

Im Vorfeld der Lärmberechnung ist eine Verkehrsbefragung bezüglich des Lkw - Ziel- und Quell-  sowie des Durchgangsverkehrs durchzuführen, um herauszuarbeiten, wie hoch der Anteil des Lkw-Durchgangsverkehrs ist.

 

Von Seiten hessenmobil wurden uns die Zahlen für das Jahr 2015 genannt nach denen in 2015 ein LKW Aufkommen ab 3,5 to. von 188 Fahrzeugen zu verzeichnen waren.

Darunter sind allerdings ca. 70 Linienbusfahrten.

Von den restlichen  rd. 120 Fahrzeugen je Tag entfällt noch ein gewisser Anteil auf Anlieger- und Anlieferverkehr .

 

Um dies genauer zu quantifizieren muss allerdings eine neue Zählung inklusive Befragung erfolgen.

 

Diese Befragung kann jedoch erst erfolgen, wenn die Straße wieder für den Lkw-Verkehr befahrbar ist. Zurzeit besteht ein Durchfahrtsverbot und der Lkw-Verkehr wird umgeleitet. Liegen die Ergebnisse vor, kann die Berechnung erfolgen.

 

Wir stehen zu dieser Thematik in Kontakt mit

1.    Hessen Mobil,

2.    der Verkehrsbehörde des Wetteraukreises

3.    und dem Verkehrsdienst Mittelhessen der Polizei, die über das Durchfahrtsverbot zu entscheiden haben.

 

Erst nach Vorlage der Lärmberechnung kann überprüft werden, ob und welcher Lärmschutz von Nöten ist.

 

Zu beachten ist hierbei, dass zuerst das mildeste Mittel Anwendung finden (Tempo 30 nachts für Lkw) sollte.

 

Ein LKW-Durchfahrtsverbot ist daher das letzte Mittel, welches in diesem Fall Anwendung finden sollte, so die Aussage der Verkehrsbehörde des Wetteraukreises.