Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Bebauungsplan Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ in den Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim mit Begründung (Planstand 19.07. 2019) unter Berücksichtigung der geänderten Gebietsabgrenzung zum Offiziellen Entwurf.

 

Der Geltungsbereich variiert gegenüber dem Vorentwurf lediglich in der südlichen Abgrenzung des Plangebiets wie folgt:

 

Der östliche Grenzverlauf des Plangebiets endet nun früher,  von Norden kommend auf dem östlichen Grenzverlauf der Parzelle Flur 3 Nr. 22/155 (Gemarkung Klein-Karben) am südöstlichen Eckpunkt dieser Parzelle. Von diesem Punkt verläuft die Plangebietsabgrenzung nun abweichend zunächst auf der südlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 3 Nr. 22/156 in Richtung Westen und schließt dann die Parzelle Flur 3 Nr. 22/158 an deren östlicher, südlicher und westlicher Grenze mit ein. Von nordöstlichen Eckpunkt der letztgenannten Parzelle, verläuft die südliche Abgrenzung des Plangebiets in westliche Richtung und trifft nach wenigen Metern auf den bisherigen Verlauf der Plangebietsabgrenzung.

 

Im Übrigen bleibt die Plangebietsabgrenzung unverändert.