Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 125-4 "Gewerbegebiet", Gemarkungen Klein-Karben und  Kloppenheim mit Begründung uns Anlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.