In diesem Bebauungsplanverfahren wird mit der frühzeitigen Beteiligung der erste Schritt an die (Fach-)öffentlichkeit gemacht, so Herr Heinzel. Die Inhalte der Planung können und werden sich noch weiterentwickeln. Ziel der Planung ist die Sicherung und Weiterentwicklung der städtebaulichen Ortskernstruktur. Eine Einbeziehung der Brühlgärten würde den Rahmen dieser Planung überschreiten. Eine separate Planung wäre zielführender. Die Möglichkeit der nächtlichen Dimmbarkeit von Werbeanlagen könne im weiteren Verfahren geprüft werden, so Herr Heinzel auf Nachfrage.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 226 “Ortskern Klein-Karben”, Gemarkung Klein-Karben mit Begründung einschließlich Artenschutz und Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom 19.07.2019 durchzuführen.