Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

§ 6 Abs. 3 soll wie folgt geändert werden:

Steuerpflichtig ist nicht, wer bis zum 21. Lebensjahr eine Zweitwohnung bei einem geschiedenen oder in Scheidung lebenden Elternteil hat.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor:

Der mit der Einladung versandte Entwurf der Satzung über die Zweitwohnungssteuer inklusive der vorgenannten Änderung wird beschlossen.