Sitzung: 21.08.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 2/419/2019
§ 6 Abs. 3 soll wie folgt geändert werden:
Steuerpflichtig ist nicht, wer bis zum 21. Lebensjahr eine Zweitwohnung bei einem geschiedenen oder in Scheidung lebenden Elternteil hat.
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor:
Der mit der Einladung versandte Entwurf der Satzung über die Zweitwohnungssteuer inklusive der vorgenannten Änderung wird beschlossen.