Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Frage nach den Merkmalen eines Universalkreditvertrages (u.a. in Ziff. 5 der Bürgschaftserklärung) im Unterschied zu einem normalen Kreditvertrag ist bis zur Stvv-Sitzung zu klären.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor:

Es wird eine kommunale Ausfallbürgschaft über einen Betrag von maximal 6.000.000 Euro zur Finanzierung der treuhänderischen Entwicklung des Wohngebietes „Nördlich der Fuchslöcher“ im Stadtteil Petterweil auf der Grundlage des Angebotes der Sparkasse Oberhessen vom 28.06.2019 beschlossen.