Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Unter welchen Gesichtspunkten erfolgte der Holschlag?

 

Frage 2:

Wie ist der Waldzustand allgemein zu beschreiben?

 

Frage 3:

sind im Hinblick auf Klimawandel geplant?

 

Frage 4:

Sollen bei den Aufforstungsarbeiten neue, klimaangepasstere Holzarten verwendet werden?

 

Frage 5:

Wie erfolgt die Vermarktung, nachdem eine Vermarktung aufgrund des EuGH-Urteils nicht mehr durch die staatlichen Forstämter erfolgen darf?

 

Frage 6:

Plant die Stadt Karben, sich mit anderen Ko9mmunen in einer Vermarktungsgemeinschaft zusammenzuschließen? Falls ja mit welchen Kommunen und in wlecher Rechtsform?

 

Antworten zu den Fragen 1 bis 6:

Wir verweisen zum einen auf die beiliegende Kommunalwaldinfo vom 9.8.2019.

Zum anderen bittet unser zuständiger Förster die Fragen bei dem für den 2.11.2019 angesetzten Termin zur Waldbegehung zu stellen. Bei diesem Termin können die Schäden direkt vor Ort erläutert werden und auch ggf. notwendige Maßnahmen besprochen werden.

Aufgrund des immer größer werdenden Betreuungsbezirkes und den vorrangigen Aufgaben aus den auch von der FW / FDP angesprochenen Waldschäden war eine schriftliche Beantwortung nicht möglich.

Bzgl. der Holzvermarktung gab und gibt es Gespräche mit anderen Kommunen. Es ist sehr sehr ärgerlich wenn Kommunen mit kleinen Wäldern über 100 ha aus sogen. Kartellrechtlichen Gründen jetzt nicht mehr den Holzverkauf über Hessenforst abwickeln können.

Mit sehr viel Steuergeldern müssen jetzt parallele Vertriebsstrukturen aufgebaut werden und dies in einer Zeit in der wir wichtigere Probleme im Wald zu bewältigen hätten wie bspw. Borkenkäfer und Trockenschäden im Forst.