Sitzung: 24.10.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: FB 5/449/2019
Stv. Schreyer (SPD) bringt einen Änderungsantrag ein
(Abst.-Erg. zum Änderungsantrag: 10 dafür, 20 dagegen, 1 Enthaltung –
somit abgelehnt)
Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und beschlossen, und beantragt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Erstens soll im Rahmen der Aufstellung von
neuen und der Änderung von bestehenden Bebauungsplänen eine naturnahe
Gartengestaltung festgeschrieben werden. Ein Passus zu dieser Vorgabe könnte
lauten: „Der Vorgarten ist zu begrünen und darf nicht versiegelt werden.
Ausnahmen bilden Stellplatz-, Carport- und Garagenzufahrten sowie
Hauszugangswege.“
Zweitens sollen lediglich bestehende Schotter-
und Steingärten aus Rechtsschutzgründen Bestandsschutz haben.
Und drittens soll die Verwaltung beauftragt werden, mit dem
Wetteraukreis eine Regelung zu finden, wie gegen Verstöße dieses Gebots
vorgegangen werden kann.
Stv. Bender ist während der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.