Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Stv. Schreyer (SPD) bringt einen Änderungsantrag ein

 

(Abst.-Erg. zum Änderungsantrag:         10 dafür, 20 dagegen, 1 Enthaltung –

somit abgelehnt)

 

Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und beschlossen, und beantragt, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Erstens soll im Rahmen der Aufstellung von neuen und der Änderung von bestehenden Bebauungsplänen eine naturnahe Gartengestaltung festgeschrieben werden. Ein Passus zu dieser Vorgabe könnte lauten: „Der Vorgarten ist zu begrünen und darf nicht versiegelt werden. Ausnahmen bilden Stellplatz-, Carport- und Garagenzufahrten sowie Hauszugangswege.“

 

Zweitens sollen lediglich bestehende Schotter- und Steingärten aus Rechtsschutzgründen Bestandsschutz haben.

 

Und drittens soll die Verwaltung beauftragt werden, mit dem Wetteraukreis eine Regelung zu finden, wie gegen Verstöße dieses Gebots vorgegangen werden kann.

 

 

 

 

Stv. Bender ist während der Beratung und Beschlussfassung nicht anwesend.