Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Wie ist der aktuelle Stand der weiteren Lärmschutzmaßnahmen an der Nordumgehung?

 

Fragen 2:

Ist zu den bereits vorhandenen Maßnahmen geplant, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

a)           Wenn ja, welche? Und mit welchen Kosten sind diese verbunden?

b)           Wenn nein, warum?

 

Antworten zu den Fragen 1 und 2:

Das von der Stadt veranlasste Lärmgutachten auf der Grundlage von Lärmmessungen durch einen Sachverständigen hat ergeben, dass die Lärmbeeinträchtigung in Groß-Karben aufgrund des bereits von Stadt Karben auf der Grundlage einer freiwilligen Leistung errichteten Lärmschutzwalls unter den zulässigen Lärmgrenzen liegt.

 

Nichts desto trotz werden wir entsprechend der Mediations-Vereinbarung den Lärmschutzwall noch bis zum Ende des Regenrückhaltebeckens in einer Länge von rund 100 m weiterbauen.

Dazu wird demnächst die Änderung des B-Plans eingeleitet. Ein Planungsauftrag hierzu ist bereits erteilt.

 

Über evtl. Kosten können wir erst nach Abschluss der Planung und der Angebotseinholung nähere Auskünfte erteilen. Zu bedenken ist hierbei u. a. , dass aufgrund der aktuellen Bautätigkeiten ggf. Erde für einen Erdwall fast kostenneutral zu bekommen ist. In Extremfällen werden sogar noch Aufzahlungen angeboten. Inwieweit dies hier möglich ist hängt von der Ausgestaltung des Lärmschutzes aus.

 

Weitere, über die Mediationsvereinbarung hinausgehende Maßnahmen sind nicht vorgesehen.