Sitzung: 24.10.2019 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/457/2019
Frage 1:
Wie ist
der aktuelle Stand der weiteren Lärmschutzmaßnahmen an der
Nordumgehung?
Fragen 2:
Ist zu den bereits vorhandenen Maßnahmen geplant, weitere Maßnahmen zu
ergreifen.
a)
Wenn ja, welche? Und mit welchen Kosten sind diese verbunden?
b)
Wenn nein, warum?
Antworten zu den Fragen 1 und 2:
Das von der Stadt veranlasste Lärmgutachten auf der
Grundlage von Lärmmessungen durch einen Sachverständigen hat ergeben, dass die
Lärmbeeinträchtigung in Groß-Karben aufgrund des bereits von Stadt Karben auf
der Grundlage einer freiwilligen Leistung errichteten Lärmschutzwalls unter den
zulässigen Lärmgrenzen liegt.
Nichts desto trotz werden wir entsprechend der
Mediations-Vereinbarung den Lärmschutzwall noch bis zum Ende des
Regenrückhaltebeckens in einer Länge von rund 100 m weiterbauen.
Dazu wird demnächst die Änderung des B-Plans
eingeleitet. Ein Planungsauftrag hierzu ist bereits erteilt.
Über evtl. Kosten können wir erst nach Abschluss
der Planung und der Angebotseinholung nähere Auskünfte erteilen. Zu bedenken
ist hierbei u. a. , dass aufgrund der aktuellen Bautätigkeiten ggf. Erde für
einen Erdwall fast kostenneutral zu bekommen ist. In Extremfällen werden sogar
noch Aufzahlungen angeboten. Inwieweit dies hier möglich ist hängt von der
Ausgestaltung des Lärmschutzes aus.
Weitere, über die Mediationsvereinbarung hinausgehende Maßnahmen sind nicht vorgesehen.