Sitzung: 22.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: FB 5/449/2019
Der Antrag wird durch Herrn Schwellnus eingebracht und erläutert. Die SPD-Fraktion bringt einen Änderungsantrag ein. Herr Rahn teilt mit, dass der Magistrat die Annahme des Ursprungsantrags empfiehlt. Zum Änderungsantrag empfiehlt er, den Punkt 1 hinsichtlich seiner Pauschalität nochmal zu überdenken. Die SPD-Fraktion stellt ihren Antrag daraufhin nicht zur Abstimmung.
Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Den Magistrat zu beauftragen, ein Konzept zu
erstellen um zu verhindern, dass insbesondere für Neubaugebiete sogenannte
Schottergärten überhandnehmen.
Die Freien Wähler fordern in diesem Konzept
dreierlei:
Erstens soll im Rahmen der Aufstellung von
neuen und der Änderung von bestehenden Bebauungsplänen eine naturnahe
Gartengestaltung festgeschrieben werden. Ein Passus zu dieser Vorgabe könnte
lauten: „Der Vorgarten ist zu begrünen und darf nicht versiegelt werden.
Ausnahmen bilden Stellplatz-, Carport- und Garagenzufahrten sowie
Hauszugangswege.“
Zweitens sollen lediglich bestehende Schotter-
und Steingärten aus Rechtsschutzgründen Bestandsschutz haben.
Und drittens soll die Verwaltung beauftragt werden, mit dem Wetteraukreis eine Regelung zu finden, wie gegen Verstöße dieses Gebots vorgegangen werden kann.