Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Antrag wird durch Herrn Schwellnus eingebracht und erläutert. Die SPD-Fraktion bringt einen Änderungsantrag ein. Herr Rahn teilt mit, dass der Magistrat die Annahme des Ursprungsantrags empfiehlt. Zum Änderungsantrag empfiehlt er, den Punkt 1 hinsichtlich seiner Pauschalität nochmal zu überdenken. Die SPD-Fraktion stellt ihren Antrag daraufhin nicht zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Den Magistrat zu beauftragen, ein Konzept zu erstellen um zu verhindern, dass insbesondere für Neubaugebiete sogenannte Schottergärten überhandnehmen.

 

Die Freien Wähler fordern in diesem Konzept dreierlei:

 

Erstens soll im Rahmen der Aufstellung von neuen und der Änderung von bestehenden Bebauungsplänen eine naturnahe Gartengestaltung festgeschrieben werden. Ein Passus zu dieser Vorgabe könnte lauten: „Der Vorgarten ist zu begrünen und darf nicht versiegelt werden. Ausnahmen bilden Stellplatz-, Carport- und Garagenzufahrten sowie Hauszugangswege.“

 

Zweitens sollen lediglich bestehende Schotter- und Steingärten aus Rechtsschutzgründen Bestandsschutz haben.

 

Und drittens soll die Verwaltung beauftragt werden, mit dem Wetteraukreis eine Regelung zu finden, wie gegen Verstöße dieses Gebots vorgegangen werden kann.