Sitzung: 22.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 5/451/2019
Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Durchführung eines Planverfahrens zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans in der Gemarkung Kloppenheim, für die mit der Einladung versandte Anlage Änderungsflächen 1 und 2, mit dem Ziel der Neuausweisung innerstädtischer Bauflächen, beim zuständigen Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen:
Änderungsfläche 1:
Der Bereich (zeichnerisch dargestellt und entsprechend bezeichnet in der Anlage 1), umfassend die Parzellen in der Flur 7 Nrn. 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349/1, 349/2, 350/1, 351/1, 351/3 351/4 vollständig sowie folgende Parzellen Nrn. 176/1, 176/2, 176/3, 176/4, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183/2, 184/10, 184/11, 184/12, 184/3, 185/2, 186/2, 187/2, 188/2, 189/2, 190/2, 191/2, 192/2, 193/2 vollständig oder Teilflächen, welche bislang mit den Flächenausweisungen
• Vorranggebiet
für die Landwirtschaft
• Vorbehaltgebiet
für Natur und Landschaft
• Ökologisch
bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
• Vorbehaltgebiet
für besondere Klimafunktionen
• Vorbehaltgebiet
für den Grundwasserschutz
• Vorranggebiet
Regionaler Grünzug
versehen sind, zu ändern in „Wohnbaufläche geplant“, „gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 5.000m²) sowie – sofern notwendig – „Grünfläche“ (ca. 16.000m²). Die genauen Anteile und Abgrenzungen der Teilflächen können im Verlauf des Planverfahrens variieren.
Änderungsfläche 2:
Im Tausch werden Grundstücksflächen in der Gemarkung Okarben, Flur 7 Nrn. 77/1 (Teilfäche), 78/1, 79/1, 79/2, 80/1, 81/1, 82/2, 112/1 sowie in der Flur 5 Nrn. 202, 229, 28, 29/1, 29/2, 29/3, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42 bis zu einer Gesamtgröße von rd. 6,17 ha von der Ausweisung „Gewerbefläche geplant“ geändert in „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“, sowie ggf. weiteren Ausweisungen sofern diese vom Änderungsbereich 1 auf den Änderungsbereich 2 zweckmäßig übertragbar sind.
Die Änderungsbereiche 1 und 2 sind in der Anlage, die mit der Einladung versandt wurde, verschiedenfarbig gestrichelt umrandet dargestellt sowie die Flächengrößen und Einzelausweisungen genannt.