Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Durchführung eines Planverfahrens zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans in der Gemarkung Kloppenheim, für die mit der Einladung versandte Anlage Änderungsflächen 1 und 2, mit dem Ziel der Neuausweisung innerstädtischer Bauflächen, beim zuständigen Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen: 

 

Änderungsfläche 1:

Der Bereich (zeichnerisch dargestellt und entsprechend bezeichnet in der Anlage 1), umfassend die Parzellen in der Flur 7 Nrn. 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349/1, 349/2, 350/1, 351/1, 351/3 351/4 vollständig sowie folgende Parzellen Nrn. 176/1, 176/2, 176/3, 176/4, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183/2, 184/10, 184/11, 184/12, 184/3, 185/2, 186/2, 187/2, 188/2, 189/2, 190/2, 191/2, 192/2, 193/2 vollständig oder Teilflächen, welche bislang mit den Flächenausweisungen

 

      Vorranggebiet für die Landwirtschaft

      Vorbehaltgebiet für Natur und Landschaft

      Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

      Vorbehaltgebiet für besondere Klimafunktionen

      Vorbehaltgebiet für den Grundwasserschutz

      Vorranggebiet Regionaler Grünzug

 

versehen sind, zu ändern in „Wohnbaufläche geplant“, „gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 5.000m²) sowie – sofern notwendig – „Grünfläche“ (ca. 16.000m²). Die genauen Anteile und Abgrenzungen der Teilflächen können im Verlauf des Planverfahrens variieren.

 

Änderungsfläche 2:

Im Tausch werden Grundstücksflächen in der Gemarkung Okarben, Flur 7 Nrn. 77/1 (Teilfäche), 78/1, 79/1, 79/2, 80/1, 81/1, 82/2, 112/1 sowie in der Flur 5 Nrn. 202, 229, 28, 29/1, 29/2, 29/3, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42 bis zu einer Gesamtgröße von rd. 6,17 ha von der Ausweisung „Gewerbefläche geplant“ geändert in „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“, sowie ggf. weiteren Ausweisungen sofern diese vom Änderungsbereich 1 auf den Änderungsbereich 2 zweckmäßig übertragbar sind.

 

Die Änderungsbereiche 1 und 2 sind in der Anlage, die mit der Einladung versandt wurde, verschiedenfarbig gestrichelt umrandet dargestellt sowie die Flächengrößen und Einzelausweisungen genannt.