Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 203 „Brunnenquartier“ Gemarkung Kloppenheim, gemäß § 2 (1) BauGB einzuleiten.

 

Das Plangebiet umfasst eine zentrale Fläche der Karbener Innenstadt in der Gemarkung Kloppenheim, die im Osten von die Bebauung der Luisenthaler Straße, im Norden durch die gewerblichen Nutzung des Quellenhofs, im Westen durch die Brunnenstraße und im Süden durch die L3205 (Brunnenstraße) abgegrenzt wird. Der Geltungsbereich ist der mit der Einladung versandten Beschlussvorlage beigefügt und schwarz-gestrichelt-umrandet dargestellt.

 

Der 7,77 ha große Geltungsbereich umfasst überwiegend Ackerflächen und stellt sich im Detail wie folgt dar:

 

Soweit nicht anders vermerkt, befinden sich alle im weiteren Verlauf genannten Flurstücke in der Flur 7 der Gemarkung Kloppenheim.

 

Die nördliche Plangebietsgrenze verläuft, ausgehend vom nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 342 auf deren nördlicher Grenze. Sie nimmt den in nördlicher Richtung verlaufenden Abschnitt auf bevor sie dann auf der Südgrenze der Parzelle 518 (Flur 2) bis zu deren südöstlichen Eckpunkt weiter in Richtung Osten verläuft. Dann folgt sie der nördlichen Grenze der Parzelle 176/1 bis zu deren nordöstlichem Eckpunkt.

 

Von diesem Punkt an verläuft die östliche Plangebietsgrenze zunächst auf der westlichen Grenze der Wegeparzelle 251/2 in Richtung Süden bis sie auf die westliche Grenze der Parzelle 383/1 trifft. Dieser Grenze folgt die Plangebietsgrenze in süd(west)licher Richtung bis zum südwestlichen Eckpunkt der vorgenannten Parzelle. 

 

Vom letztgenannten Eckpunkt ausgehend verläuft die südliche Plangebietsgrenze zunächst auf der nördlichen Grenze der Wegeparzelle Nr. 353/5 in westliche Richtung, dann weiter in gleicher (später nördöstlicher) Richtung auf den nördlichen Grenzen der Wegeparzellen Nrn. 353/8 und 383/12  bis zu deren nördlicher Parzellenspitze.

 

Die westliche Plangebietsgrenze verläuft von der Parzellenspitze der Parzelle Nr. 383/12 aus, auf der östlichen Grenze der Parzelle der Brunnenstraße (Nr. 340) in nördliche Richtung, bis die Plangebietsabgrenzung den Ausgangspunkt (südwestliche Ecke der Parzelle 341) erreicht wird. Damit ist die Gebietsbegrenzung abgeschlossen.

 

As Planverfahren wird im zweistufigen Normalverfahren durchgeführt.