Ärztliche Versorgung in Karben und ÄBD

·          Am 22. Oktober fand ein Gespräch mit Vertretern der KV und einem Vertreter der Hausärzte in Karben statt. Hierbei wurde deutlich dass aufgrund der recht großen Bezirke rechnerisch in Karben genügend Hausärzte vorhanden sind. Es aber andererseits nicht sinnvoll ist wenn gerade den älteren Karbener Bürger/innen zugemutet werden soll für Hausarztbesuche nach Bad Nauheim zu fahren.

·          Bezüglich des ärztlichen Bereitschaftsdienstes gehört Karben bereits seit längerem zum Bezirk Bad Nauheim allerdings hat sich durch die Schließung des ÄBD in Bad Vilbel hier auch eine neue Situation ergeben.

Die KV hat uns zugesagt im nächsten Jahr hierzu anhand der Fakten eine Überprüfung vorzunehmen. Die Stadt Bad Vilbel bietet für einen möglichen Standort Räume in den Stadtwerkegebäuden in Dortelweil an.

 

Unterbringung Flüchtlinge

Der Magistrat beschloss die Anmietung der Liegenschaft „Bahnhofstraße 37“ in Groß-Karben als Flüchtlingsunterkunft. Somit können dann rd. 70 Flüchtlinge in Karben untergebracht werden. Zusätzliche Kapazitäten können ab Januar 2015  in der Max Planck Str. angemietet werden. Ob dies am Ende ausreicht ist derzeit nur schwer abzuschätzen.

Zurzeit sind 53 Flüchtlinge untergebracht. Der Kreis könnte somit kurzfristig weitere Flüchtlinge in Karben unterbringen.

 

Klage gegen den Wetteraukreis auf Erstattung der Kosten

Die Stadt Karben stellt sich der solidarischen Verantwortung Flüchtlings-unterkünfte bereitzustellen und hier mitzuwirken aber nicht auf Kosten der Kommune, da dies keine kommunale Aufgabe ist.

Im März 2014 wurden die ersten Flüchtlinge aufgenommen. Bis zum 30.06.2014 sind der Stadt Karben rund 42.000 € an Kosten entstanden. Diesen stehen Erstattungen durch den Wetteraukreis von lediglich 10.200 € entgegen.

Wobei der Kreis bislang auch nicht die kompletten 7,30 €/ Tag auszahlt da wir bislang den Vertrag nicht unterschrieben haben. Aufgrund unserer Rechtsauffassung auf Vollkostenerstattung werden wir dies auch nicht tun.

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 20.10.2014 beschlossen, Klage gegen den Wetteraukreis wegen unzureichender Kostenerstattung bei der Unterbringung von Flüchtlingen einzureichen. Vertreten werden wir vom Hess. Städtetag. Die Klage beinhaltet die volle Kostenerstattung bzw. die Zahlung der vom Land festgesetzten Pauschale von mtl. 448,25 €, die der Kreis erhält.

Wie der Presse und auch den Äußerungen des Landrats zu entnehmen ist, begrüßt der Kreis Klagen der Städte und Gemeinden.

In einem Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten am 5.11.2014 wurde nochmals ein Versuch gestartet eine gütliche Einigung zu erreichen. Sobald sich hier etwas Neues ergibt werden wir Sie darüber informieren.