Sitzung: 07.11.2014 Stadtverordnetenversammlung
Ärztliche Versorgung in Karben und ÄBD
·
Am
22. Oktober fand ein Gespräch mit Vertretern der KV und einem Vertreter der
Hausärzte in Karben statt. Hierbei wurde deutlich dass aufgrund der recht
großen Bezirke rechnerisch in Karben genügend Hausärzte vorhanden sind. Es aber
andererseits nicht sinnvoll ist wenn gerade den älteren Karbener Bürger/innen
zugemutet werden soll für Hausarztbesuche nach Bad Nauheim zu fahren.
·
Bezüglich des
ärztlichen Bereitschaftsdienstes gehört Karben bereits seit längerem zum Bezirk
Bad Nauheim allerdings hat sich durch die Schließung des ÄBD in Bad Vilbel hier
auch eine neue Situation ergeben.
Die KV
hat uns zugesagt im nächsten Jahr hierzu anhand der Fakten eine Überprüfung
vorzunehmen. Die Stadt Bad Vilbel bietet für einen möglichen Standort Räume in
den Stadtwerkegebäuden in Dortelweil an.
Unterbringung Flüchtlinge
Der Magistrat
beschloss die Anmietung der Liegenschaft „Bahnhofstraße 37“ in Groß-Karben als
Flüchtlingsunterkunft. Somit können dann rd. 70 Flüchtlinge in Karben
untergebracht werden. Zusätzliche Kapazitäten können ab Januar 2015 in der Max Planck Str. angemietet werden. Ob
dies am Ende ausreicht ist derzeit nur schwer abzuschätzen.
Zurzeit sind
53 Flüchtlinge untergebracht. Der Kreis könnte somit kurzfristig weitere
Flüchtlinge in Karben unterbringen.
Klage gegen den Wetteraukreis auf
Erstattung der Kosten
Die Stadt Karben stellt sich der
solidarischen Verantwortung Flüchtlings-unterkünfte bereitzustellen und hier
mitzuwirken aber nicht auf Kosten der Kommune, da dies keine kommunale Aufgabe
ist.
Im März 2014
wurden die ersten Flüchtlinge aufgenommen. Bis zum 30.06.2014 sind der Stadt
Karben rund 42.000 € an Kosten entstanden. Diesen stehen Erstattungen durch den
Wetteraukreis von lediglich 10.200 € entgegen.
Wobei der
Kreis bislang auch nicht die kompletten 7,30 €/ Tag auszahlt da wir bislang den
Vertrag nicht unterschrieben haben. Aufgrund unserer Rechtsauffassung auf
Vollkostenerstattung werden wir dies auch nicht tun.
Der Magistrat
hat in seiner Sitzung am 20.10.2014 beschlossen, Klage gegen den Wetteraukreis
wegen unzureichender Kostenerstattung bei der Unterbringung von Flüchtlingen
einzureichen. Vertreten werden wir vom Hess. Städtetag. Die Klage beinhaltet
die volle Kostenerstattung bzw. die Zahlung der vom Land festgesetzten
Pauschale von mtl. 448,25 €, die der Kreis erhält.
Wie der
Presse und auch den Äußerungen des Landrats zu entnehmen ist, begrüßt der Kreis
Klagen der Städte und Gemeinden.
In einem Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten am 5.11.2014 wurde nochmals ein Versuch gestartet eine gütliche Einigung zu erreichen. Sobald sich hier etwas Neues ergibt werden wir Sie darüber informieren.