Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass am 14.06.2018 mit Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung unter der Bezeichnung B-Plan Nr. 235 „Auf dem Brunnenweg“ eingeleitete Bebauungsplanverfahren fortzuführen. Dabei wird die Erweiterung der Planabgrenzung (Stvv-Beschluss vom  04.04.2019) und die gleichzeitige Änderung der Planbezeichnung B-Plan Nr. 235 „nördlich der Fuchslöcher“ aufgegriffen und das Plangebiet nun neuerlich erweitert. .

 

Das Plangebiet umfasst nun zusätzlich die Flächen des Pferdehofs Klötzl, nördlich der Sauerbornstraße. Das Plangebiet kann nun wie folgt beschrieben werden:

 

Die westliche Plangebietsgrenze verläuft auf der westlichen Grenze der östlich an die Arnsburger Straße angrenzenden Liegenschaft Flur 2 Nr. 1/73.

 

Die südliche Plangebietsgrenze verläuft auf den südlichen Parzellengrenzen der östlich an die Parzelle Flur 2 Nr. 73/1 angrenzenden Parzellen Nrn. 2/1, 3/1, 4/1, 5/1, 6/1 und 7/1.

 

Die östliche Plangebietsgrenze verläuft zunächst auf der östlichen Grenze der Parzelle Flur 2 Nr. 7/1, überquert dann die Parzelle der Sauerbornstraße Flur 9 Nr. 114/15 zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 9 Nr. 110/2. Weitergehend bildet die östliche Grenze der letztgenannten Parzelle die östliche Plangebietsgrenze bis zu deren nordöstlichem Eckpunkt.

 

Von diesem Eckpunkt aus, verläuft die nördliche Plangebietsgrenze nun in westlicher Richtung auf den nördlichen Grenzen der Parzellen Flur 9 Nrn. 110/2 und 110/9. Ab dem nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 110/9 knickt der Grenzverlauf in südlicher Richtung ab und bildet fortan auf der westlichen Parzellengrenze der letztgenannten Parzelle die westliche Plangebietsabgrenzung bis sie auf die Sauerbornstraße Flur 9 Nr. 114/5 trifft. Von dort aus verspringt die Plangebietsgrenze auf der nördlichen Grenze dieser Verkehrswegeparzelle wenige Meter in westliche Richtung und überquert dann die Sauerbornstraße auf der westlichen Grenze der Verkehrswegeparzelle in südlicher Richtung bis sie auf die nordwestliche Ecke der Parzelle Flur 2 Nr. 1/73 stößt. Die Westliche Abgrenzung verläuft von diesem Punkt aus in südlicher Richtung und weiter wie oben beschrieben.

 

Das Plangebiet ist schwarz-gestrichelt umrandet dargestellt. Die Erweiterungsfläche ist transparent rot hinterlegt.

 

Gleichzeitig beschließt die Stadtverordnetenversammlung, den Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beauftragen, die Erweiterungsfläche im derzeit laufenden Reg.-FNP Änderungsverfahren zum gleichen Planverfahren, zu berücksichtigen.

Stv. Klötzl ist während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.