Auch hier wird der Sachstand des Planverfahrens durch Herrn Heinzel erläutert. Es ist das Ziel der Stadt das Planverfahren zunächst für den ursprünglichen Geltungsbereich abzuschließen, wenngleich die Rechtskraft erst mit Abschluss des Änderungsverfahrens des Regionalen Flächennutzungsplanes erfolgen wird und zugleich eine erste Erweiterung des Planwerks anzustoßen. Dabei soll eine ca. 3.000m² große Fläche im Südosten einbezogen werden. Diese Fläche war im ursprünglichen Plangebiet enthalten, wurde dann aber aufgrund der unklaren Perspektive der Fläche aus dem Verfahren herausgenommen. Vereinzelte Fragen werden beantwortet.

 

Die Abstimmung erfolgt zu den einzelnen Unterpunkten.