Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt das

1. Änderungsverfahren bzw. die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 223 „Am Quellenhof“ im Stadtteil Groß-Karben gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einzuleiten.

Der Erweiterungsbereich entspricht dem Änderungsbereich des Bebauungsplans. Die Plangebietsbegrenzung entspricht dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 223 „Am Quellenhof“.

Der Erweiterungsbereich im Osten des Geltungsbereichs umfasst eine Teilfläche der Parzelle Flur 2 Nr. 516 und kann wie folgt abgegrenzt werden:

Ausgehend vom südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 520/4 verläuft die südliche Grenze des Erweiterungsbereichs in Richtung Osten auf der südlichen Grenze der Parzelle 516 bis zu deren südöstlichen Eckpunkt. Von diesem Punkt ausgehend verläuft die östliche Grenze der Erweiterungsfläche auf der östlichen Grenze der Parzelle 516 in nordöstliche Richtung bis sie auf den bisherigen Grenzverlauf des Geltungsbereichs stößt. Die nördliche Grenze der Erweiterungsfläche ist der bisherige Grenzverlauf des Bebauungsplans. Dieser durchquert die Parzelle 516 etwa 63m nördlich ihres südöstlichen Eckpunkts im rechten Winkel zur westlichen Parzellengrenze, welche gleichzeitig die westliche Grenze des Erweiterungsbereichs und den bisherigen Grenzverlauf darstellt. 

Der Erweiterungsbereich, welcher gleichzeitig den Änderungsbereich darstellt, ist in der beigefügten Anlage rot gestrichelt umrandet sowie rot schraffiert dargestellt.