Das Planverfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Letzte Fragen zur Erschließung und zum Artenschutz wurden im Nachgang zur Offenlage geklärt. Diese Abstimmungen haben nicht mehr zu wesentlichen Änderungen des Planwerks geführt.

 

Frage- und Diskussionsbedarf von Seiten der Mitglieder besteht nicht. Die Abstimmung erfolgt zu den Unterpunkten.