Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 237 „Untergasse/Haingraben“ in der Gemarkung Okarben mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäߧ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.