Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241 „Südwestlicher Birkenweg“, in der Gemarkung Klein-Karben gem. § 2 (1) i. V. mit § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) im beschleunigten Verfahren.

 

Das Plangebiet liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,32 ha im nördlichen Bereich der Ortslage Klein-Karbens. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 516/15 (tlw.), 516/19, 516/23 und 517/13 in der Flur 1 der Gemarkung Klein-Karben.

 

Die Gebietsabgrenzung wird wie folgt beschrieben:

Ausgehend vom süd-westlichen Eckpunkt der Parzelle 517/13 verläuft die westliche Plangebietsgrenze auf der westlichen Parzellengrenze der vorgenannten Parzelle bis zu deren nord-westlichem Eckpunkt.

 

Die nördliche Plangebietsgrenze verläuft vom letztgenannten Parzelleneckpunkt auf der nördlichen Parzellengrenze in östlicher Richtung, dann auf südlich auf der östlichen Parzellengrenze der vorgenannten Parzelle bis zum süd-westlichen Eckpunkt der Parzelle 516/24 und dann weiter in östliche Richtung auf der südlichen Grenze der Parzelle 516/24 bis zu deren süd-östlichen Plangebietsgrenze. Von diesem Punkt ausgehend wird die nördliche Plangebietsgrenze über den Birkenweg bis auf dessen östliche Parzellengrenze stoßend verlängert.

 

Die östliche Plangebietsgrenze verläuft vom letztgenannten Schnittpunkt auf der östlichen Parzellengrenze der Wegeparzelle „Birkenweg“ (516/24) in südlicher Richtung, macht aber nicht den Bogen der Wegeparzelle in östlicher Richtung mit, sondern verläuft weiterhin gerade in südlicher Richtung durch die Wegeparzelle bis zu deren südlicher Grenze.

 

Die südliche Grenze der Wegeparzelle ist gleichzeitig die nördliche Grenze der Parzelle Nr. 516/20. Auf dieser Grenze verläuft der die südliche Plangebietsgrenze in westliche Richtung, verspringt am nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle 516/20 einige Meter in südlicher Richtung und verläuft dann ab dem südöstlichen Eckpunkt der Parzelle 517/13 weiter in westlicher Richtung bis auf den Ausgangspunkt treffend.

 

Die Plangebietsabgrenzung war der Beschlussvorlage mit der Einladung als Anlage beigefügt und schwarz-gestrichelt umrandet dargestellt.

 

(Stv. Helwig (CDU) ist während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.)