Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Welche Vorgaben plant die Stadt bezüglich Klimaneutralität, Wasserressourcenschutz, ebenso wie soziale Vorgaben?

 

Frage 2:

Werden die Neubaugebiete eine Null-Energie-Siedlung sein?

 

Frage 3:

Wird eine Betriebswasserversorgung für die Neubaugebiete gebaut?

 

Frage 4:

Wie hoch ist der geplante Anteil der Sozialwohnungen?

 

Frage 5:

Wie viele Mietwohnungen werden dort errichtet und zu welchen Preisen?

 

Frage 6:

Wird eine Maßgebliche Grünanlage geplant?

 

Frage 7:

Werden dadurch neue Infrastrukturen für Kinder entstehen, oder ältere Menschen entstehen?

 

Frage 8:

Wie werden die Neubaugebiete an den ÖPNV angeschlossen?

 

Frage 9:

Wie ist die Bodengüte der Ackerflächen, die bebaut werden sollen?

 

 

Antworten zu Fragen 1 bis 9:

 

Vorab ist darauf hinzuweisen dass es zu diesem Baugebiet bereits einen umfangreichen STVV Beschluss vom März 2019 gibt.

Dieser basiert auf einem Antrag der Fraktionen SPD + GRÜNE.

In diesem Antrag wurden konkrete Vorgaben hinsichtlich

·                    Mehrfamilienhäusern  (3 Stockwerke + 50% der WE im Baugebiet)

·                    In MFH  sind ab 5  WE mind. 10% der WE mit Sozialbindung vorzusehen

·                    Die WOBAU und vgl. bare Öffentliche  Wohnungsbaugesellschaften sollen in dem
            Baugebiet Bauplätze erhalten

·                    Es sind Bauplätze optional in Erbbau anzubieten

·                    Es ist ein ökologisches Energiekonzept zu entwerfen das auf die Verwendung
            von BHKW´s, PVB und Solarthermie hinwirkt

 

Bzgl. der Struktur der Bebauung werden somit die Hälfte der möglichen WE in MFH geschaffen und die andere Hälfte in EFH/DHH.

Hierbei ist zu beachten dass ein Teil der Bauplätze an Alteigentümer zurückfällt.

 

Wichtig ist, dass sich technischen Vorgaben und Kosten der Umsetzung in einem vernünftigen Rahmen halten.  Wir müssen  insbesondere darauf achten dass die Vorgaben bzgl. energetischen Standards und öffentlichen Grünflächen und Infrastruktur usw. nicht zu überbordend werden und dadurch die Ziele bzgl. sozialem Wohnungsbau und auch bzgl. der Bereitstellung noch attraktiver Bauplatzpreise für größere Teile der Bevölkerung vereiteln

 

Daher werden Vorgaben zur Brauchwassernutzung erfolgen oder zur Gestaltung der Grünflächen entsprechende Vorgaben im B-Plan festgesetzt um bspw. die Verschotterung der Grünflächen zu vermeiden.

 

Auch liegt das Baugebiet am Landschaftsraum, d. h. die umliegenden Freiflächen sind in wenigen Metern gut und schnell erreichbar.

 

Vorgesehen ist die Errichtung eines zentralen Spielplatzes und ggf. einer KITA sofern die jetzige Bestandskita nicht flächenmäßig erweitert werden kann.

 

Fest vorgesehen ist die Verlagerung des Feuerwehrgebäudes.  Hierzu gibt es schon mit der Feuerwehr angestimmte Pläne.

 

Das Neubaugebiet ist über die bestehenden Bushaltestellen „Riedmühle“ (wobei diese ggf. zu optimieren ist) und „Sporthalle“ an den ÖPNV (insb. in Richtung S-Bahnhaltestelle Groß-Karben) angeschlossen.  Es verkehren die Linie 73 (Petterweil – Groß Karben Bhf.) und X27 (Königstein – Nidderau)

 

Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass wir schon mehrfach erwähnt und mitgeteilt haben, dass B-Pläne keinerlei Vorgaben zur Höhe der zukünftigen Mietpreise festlegen können. Es macht daher auch keinen Sinn zu jedem Baugebiet die gleiche Frage zu stellen.

 

Viel wichtiger ist hier die Frage wer wird dort bauen und werden dadurch ggf. Wohnungen geschaffen die einen Mietpreismix ermöglichen der alle Karbener Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit gibt dort Wohnungen zu mieten.

 

Daher werden wir auch für dieses Baugebiet insbesondere  für die städtische WOBAU geeignete Flächen vorsehen, um aktiv in den Wohnungsmarkt eingreifen zu können. Dies wird aber auch bedeuten, dass die städt. WOBAU Fremdkapital in die Hand nehmen muss, um weitere Mietwohnungen bereitzustellen. Aufgrund der derzeit günstigen Rahmenbedingungen ist dies - auch bei einem günstigen Mietpreismix – eine sinnvolle Investition.