Sitzung: 13.02.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/479/2020
Frage 1:
Welche Vorgaben
plant die Stadt bezüglich Klimaneutralität, Wasserressourcenschutz, ebenso wie
soziale Vorgaben?
Frage 2:
Werden die
Neubaugebiete eine Null-Energie-Siedlung sein?
Frage 3:
Wird eine
Betriebswasserversorgung für die Neubaugebiete gebaut?
Frage 4:
Wie hoch ist der
geplante Anteil der Sozialwohnungen?
Frage 5:
Wie viele
Mietwohnungen werden dort errichtet und zu welchen Preisen?
Frage 6:
Wird eine
Maßgebliche Grünanlage geplant?
Frage 7:
Werden dadurch
neue Infrastrukturen für Kinder entstehen, oder ältere Menschen entstehen?
Frage 8:
Wie werden die
Neubaugebiete an den ÖPNV angeschlossen?
Frage 9:
Wie ist die
Bodengüte der Ackerflächen, die bebaut werden sollen?
Antworten zu Fragen 1 bis 9:
Vorab ist darauf
hinzuweisen dass es zu diesem Baugebiet bereits einen umfangreichen STVV
Beschluss vom März 2019 gibt.
Dieser basiert auf
einem Antrag der Fraktionen SPD + GRÜNE.
In diesem Antrag
wurden konkrete Vorgaben hinsichtlich
·
Mehrfamilienhäusern
(3 Stockwerke + 50% der WE im Baugebiet)
·
In MFH sind
ab 5 WE mind. 10% der WE mit
Sozialbindung vorzusehen
·
Die WOBAU und vgl. bare Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften sollen in dem
Baugebiet
Bauplätze erhalten
·
Es sind Bauplätze optional in Erbbau anzubieten
·
Es ist ein ökologisches Energiekonzept zu entwerfen
das auf die Verwendung
von
BHKW´s, PVB und Solarthermie hinwirkt
Bzgl. der Struktur
der Bebauung werden somit die Hälfte der möglichen WE in MFH geschaffen und die
andere Hälfte in EFH/DHH.
Hierbei ist zu
beachten dass ein Teil der Bauplätze an Alteigentümer zurückfällt.
Wichtig ist, dass
sich technischen Vorgaben und Kosten der Umsetzung in einem vernünftigen Rahmen
halten. Wir müssen insbesondere darauf achten dass die Vorgaben
bzgl. energetischen Standards und öffentlichen Grünflächen und Infrastruktur
usw. nicht zu überbordend werden und dadurch die Ziele bzgl. sozialem
Wohnungsbau und auch bzgl. der Bereitstellung noch attraktiver Bauplatzpreise
für größere Teile der Bevölkerung vereiteln
Daher werden
Vorgaben zur Brauchwassernutzung erfolgen oder zur Gestaltung der Grünflächen
entsprechende Vorgaben im B-Plan festgesetzt um bspw. die Verschotterung der
Grünflächen zu vermeiden.
Auch liegt das
Baugebiet am Landschaftsraum, d. h. die umliegenden Freiflächen sind in wenigen
Metern gut und schnell erreichbar.
Vorgesehen ist die
Errichtung eines zentralen Spielplatzes und ggf. einer KITA sofern die jetzige
Bestandskita nicht flächenmäßig erweitert werden kann.
Fest vorgesehen
ist die Verlagerung des Feuerwehrgebäudes.
Hierzu gibt es schon mit der Feuerwehr angestimmte Pläne.
Das Neubaugebiet
ist über die bestehenden Bushaltestellen „Riedmühle“ (wobei diese ggf. zu
optimieren ist) und „Sporthalle“ an den ÖPNV (insb. in Richtung
S-Bahnhaltestelle Groß-Karben) angeschlossen.
Es verkehren die Linie 73 (Petterweil – Groß Karben Bhf.) und X27 (Königstein
– Nidderau)
Abschließend
möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass wir schon mehrfach erwähnt und
mitgeteilt haben, dass B-Pläne keinerlei Vorgaben zur Höhe der zukünftigen
Mietpreise festlegen können. Es macht daher auch keinen Sinn zu jedem Baugebiet
die gleiche Frage zu stellen.
Viel wichtiger ist
hier die Frage wer wird dort bauen und werden dadurch ggf. Wohnungen geschaffen
die einen Mietpreismix ermöglichen der alle Karbener Bevölkerungsgruppen die
Möglichkeit gibt dort Wohnungen zu mieten.
Daher werden wir auch für dieses Baugebiet insbesondere für die städtische WOBAU geeignete Flächen vorsehen, um aktiv in den Wohnungsmarkt eingreifen zu können. Dies wird aber auch bedeuten, dass die städt. WOBAU Fremdkapital in die Hand nehmen muss, um weitere Mietwohnungen bereitzustellen. Aufgrund der derzeit günstigen Rahmenbedingungen ist dies - auch bei einem günstigen Mietpreismix – eine sinnvolle Investition.