Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fragen:

Wie steht Karben zu kleinen Solarmodulen (ca. 300 W) auf Balkonen (z.B. hängend)?

Kann die Karben-Energie hierzu ein Beitrag leisten?

Welche Voraussetzungen sind für die Installation und den Betrieb notwendig?

Ist eine Vorstellung in Karben beim Bauamt (Bauantrag, etc.) notwendig?

Gab es bereits Anfrage/Anträge in dieser Richtung?

Wenn ja, wie viele?

Wurden diese genehmigt?

Wenn nein, was waren die Gründe für eine Ablehnung?

Was muss in Karben eventuell angepasst oder geändert damit eine Umsetzung für die Bürger möglich wird?

 

Antworten:

Grundsätzlich wird die Nutzung von Solarenergie begrüßt. Neben den Dachflächen bieten sich mit Einschränkungen auch die Fassadenflächen ein.

Eine wesentliche Einschränkung ist, dass von diesen Solarelementen keine Blendwirkung ausgehen darf. Zudem ist der Brandschutz zu beachten.

Bei Balkonkonstruktionen müssen diese statisch auf die Aufnahme zusätzlicher Traglast ausgelegt sein.

 

Haushaltsübliche Solaranlagen sind grundsätzlich gem. Anlage zu § 63 HBO baugenehmigungsfrei (Ausnahme Hochhäuser).

Solaranlagen können auch in den Abstandsflächen zum Nachbarn errichtet werden (§ 6 HBO).

Dementsprechend sind diese Anlagen nicht separat bauantragspflichtig.

 

Somit werden keine besonderen Bauanträge für diese Anlagen eingereicht, genehmigt oder abgelehnt. Lediglich eine Anzeige der Baumaßnahmen sollte erfolgen. Diese Anzeigen werden zu den Akten genommen, nicht inhaltlich geprüft oder statistisch erfasst.

 

Bei Neubauprojekten sind Solaranlagen in der Regel in den Bauanträgen mit dargestellt. Ablehnungen von Seiten der Stadt sind nicht bekannt.

Ein Ablehnungsgrund von Seiten der Genehmigungsbehörden können fehlende statische Nachweise sein (Tragfähigkeit der Unterkonstruktion).

 

In neuen Bebauungsplänen weißt die Stadt in der Regel darauf hin, dass eine solarenergetische Nutzung der Dachflächen ausdrücklich zulässig ist.

 

Es wird kein Anpassungsgrund der Planungspraxis der Stadt Karben gesehen.