Beschluss: keine Abstimmung

Auch dieser Antrag der SPD-Fraktion wird von Frau Zobeley vorgestellt. Herr Heinzel teilt für die Verwaltung mit, dass die Stellplatzsatzung kein Instrument ist, um privatrechtliche Vertragsgegenstände zu reglementieren. Die Stellplatzsatzung mache lediglich Vorgaben zur Beschaffenheit und Anzahl der zu errichtenden Stellplätze. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung keinerlei Einblick in privatrechtlich abgeschlossene Mietverträge. Eine Kontrolle der geforderten Festsetzungen sei somit nicht möglich.