Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Im Zuge der Überleitung von Teilflächen aus dem Bebauungsplan Nr. 182 „Busbetriebshof“ in den neuen Bebauungsplan Nr. 238 „Ilbenstädter Straße – 1. Änderung Busbetriebshof“ wurde der Durchführungsvertrag aus dem Jahr 2002 an die Gegebenheiten im Jahr 2019 angepasst.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Änderung des Durchführungsvertrages zu.