Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf der Grundlage des § 17 Abs. 3 BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erneut den Erlass und die Anwendung einer Veränderungssperre für den derzeitigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ in den Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim. Der Satzungstext der Veränderungssperre ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Bebauungsplan bearbeitet die Änderungsbedarfe zu den Inhalten der rechtskräftigen Bebauungspläne Nrn. 125-1b, 125-2.1 und 125-3 und führt diese wieder in einen Gesamtplan Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ zusammen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Satzung zeichnerisch dargestellt.

 

Im Kontext des Planverfahrens hat sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes leicht verändert. Dementsprechend ändert sich auch der Geltungsbereich der Veränderungssperre. Der östliche Grenzverlauf des Plangebiets endet nun früher,  von Norden kommend auf dem östlichen Grenzverlauf der Parzelle  Flur 3 Nr. 22/155 (Gemarkung Klein-Karben) am südöstlichen Eckpunkt dieser Parzelle. Von diesem Punkt verläuft die Plangebietsabgrenzung nun abweichend zunächst auf der südlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 3 Nr. 22/156 in Richtung Westen und schließt dann die Parzelle Flur 3 Nr. 22/158 an deren östlicher, südlicher und westlicher Grenze mit ein. Von nordöstlichen Eckpunkt der letztgenannten Parzelle, verläuft die südliche Abgrenzung des Plangebiets in westliche Richtung und trifft nach wenigen Metern auf den bisherigen Verlauf der Plangebietsabgrenzung.

 

Zusätzlich ist im östlichen Verlauf der Plangebietsabgrenzung eine Teilfläche der Parzelle Nr. 187/1 in der Flur 2 der Gemarkung Kloppenheim einbezogen worden. Diese Teilfläche bezieht die dortige Bebauung großzügig mit ein.

 

Im Übrigen bleibt die Plangebietsabgrenzung unverändert.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Kloppenheim vollständig:

 

Flur 7 Nrn.: 22/1, 24/2, 24/3, 21/2, 21/3, 20/3, 20/2, 17/8, 17/6, 19/3, 18/3, 17/9, 16/3, 16/2, 16/4, 8/2, 247/2, 265/1 (teilweise), 7/2, 6/2, 5/2, 4/4, 4/5, 3/8, 3/7, 3/6, 2/13, 2/15, 2/10, 2/9, 2/17, 2/16, 2/18, 2/19, 2/8, 2/7, 2/20, 2/21, 2/22, 1/4, 1/3, 27/4, 26/1, 26/;

 

Flur 6 Nrn.: 75/8, 75/9, 75/6, 74/11, 74/10, 74/3, 74/9, 74/8, 74/7, 74/13.

 

Folgende Verkehrsflächen in der Gemarkung Kloppenheim sind vollständig oder teilweise Bestandteil des Geltungsbereichs dieser Satzung:

 

Flur 7 Nrn.: 355, 21/1, 4/6, 25/2, 25/1.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Klein-Karben vollständig:

 

Flur 3 Nrn.: 2/6, 2/5, 3/2, 3/3, 4/11, 4/13, 5/4, 33/2 (teilweise), 34/7 (teilweise)36/2 (teilweise), 36/10, 35/31, 35/28, 35/29, 28/8, 30/26, 14/7, 14/23, 14/24, 14/10, 14/25, 14/22, 14/21, 14/17, 14/16, 14/18, 30/22, 30/23, 15/1, 15/26, 15/30, 15/31, 15/27, 16/28, 16/21, 16/27, 16/19, 16/9, 16/10, 16/18, 16/22, 16/37, 16/18, 16/49, 19/58, 19/46, 19/51, 19/16, 19/32, 19/20, 19/33, 19/53, 19/54, 15/12, 15/14, 15/25, 16/48, 16/47, 16/46, 16/35, 16/43, 19/49, 40/25, 40/24, 40/23, 40/22, 22/171, 22/145, 22/159, 22/160, 38/10, 38/6, 38/7, 22/168, 22/162, 22/124, 39/5, 22/64, 22/65, 22/76, 22/95, 22/94, 22/169, 22/170, 22/100, 22/98, 22/101, 22/106, 22/10, 22/102, 22/103, 22/104, 22/106, 22/109, 22/158, 22/164, 22/125, 22/116, 22/149, 22/113, 9/23, 9/24, 9/4, 9/20, 9/18, 9/10, 9/25, 9/26, 9/11, 11/5, 12/12, 12/3, 12/14, 12/15, 12/10, 12/11, 12/8, 12/13, 12/9; und zusätzlich 22/150, 22/151, 22/152, 22/153, 22/154, 22/155

 

Flur 6 Nr.: 97/1 (teilweise);

 

Flur 2 Nr.: 191/5 und zusätzlich 187/1 (teilweise)

 

Folgende Verkehrsflächen in der Gemarkung Klein-Karben sind vollständig oder teilweise Bestandteil des Geltungsbereichs dieser Satzung:

 

Flur 3 Nrn.: 20/25, 34/5, 30/24, 19/52, 15/24, 15/8, 21/6, 19/40, 22/163, 22/158, 38/4, 38/8, 38/9, 22/166, 22/167, 8/19, 8/15, 9/29, 9/30 sowie zusätzlich 22/4 und 9/1.

 

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist dem Entwurf des Satzungstextes als Anlage beigefügt.